Vorsätzliche Sachbeschädigung in Fahrlässige Sachbeschädigung wandeln wegen Alkohol?
Eine zerrissene Wolldecke in der Arrestzelle. Sachbeschädigung StGB § 303. Die stark alkoholisierte Person kann sich nicht daran erinnern sie zerrissen zu haben. Fahrlässige oder vorsätzliche Sachbeschädigung?
Danke im voraus
4 Antworten
Spielt eigentlich keine große Rolle, bezahlen muß der Schädiger die Decke so oder so. Bei Vorsatz käme außer dem Schadenersatz halt noch die zu erwartende Strafe hinzu.
Die Frage ist, ob wegen dem geringen Wert der Sache die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, und somit Steuergelder verschwenden wird. Es müßte wahrscheinlich ein Gutachter bestellt werden, der Schuldfähigkeit feststellt oder eben nicht. Das wage ich auf Grund der Kosten zu bezweifeln.
Kommt auf die Promille an, ab 2,4 ist man glaube gilt man als unzurechnungsfähig
du hast es genau richtig formuliert
Das ist eine Frage der Schuldfähigkeit und nicht des Vorsatzes. Also hier vorsätzliche Sachbeschädigung.
Schuldunfähig ab ca. 3‰ – bei alkoholungewohnten Heranwachsenden und Jugendlichen auch darunter.
Bei verminderter Schuldfähigkeit gilt kein bestimmter Grenzwert. Nach dem BGH ist eine verminderte Schuldfähigkeit ab einem Wert von 2 Promille ernstlich in Betracht zu ziehen, wobei die Annahme eine umfassende Gesamtwürdigung unter Einbezug des Leistungsverhaltens voraussetzt.
Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist eine, die man nicht wollte. Dein obiger Sachverhalt ist eine vorsätzliche ~(ggf. aus Wut) im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit...bestenfalls!
Der Begriff "unzurechnungsfähig" ist Umgangssprache und heißt in der Rechtssprache "schuldunfähig"
Von einer Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB wird in der Regel ab einem Promillewert von 3,0 ausgegangen.
Geht es um ein Tötungsdelikt, ist eine Blutalkoholkonzentration von 3,3 Promille maßgeblich.
Eine verminderte Schuldfähigkeit ist laut Strafrecht bei 2,0 bis 2,9 Promille möglich.