Vorsätzliche Sachbeschädigung in Fahrlässige Sachbeschädigung wandeln wegen Alkohol?

4 Antworten

Spielt eigentlich keine große Rolle, bezahlen muß der Schädiger die Decke so oder so. Bei Vorsatz käme außer dem Schadenersatz halt noch die zu erwartende Strafe hinzu.

Die Frage ist, ob wegen dem geringen Wert der Sache die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, und somit Steuergelder verschwenden wird. Es müßte wahrscheinlich ein Gutachter bestellt werden, der Schuldfähigkeit feststellt oder eben nicht. Das wage ich auf Grund der Kosten zu bezweifeln.

Kommt auf die Promille an, ab 2,4 ist man glaube gilt man als unzurechnungsfähig

ZuumZuum  15.11.2017, 20:54

Der Begriff "unzurechnungsfähig" ist Umgangssprache und heißt in der Rechtssprache "schuldunfähig"

Von einer Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB wird in der Regel ab einem Promillewert von 3,0 ausgegangen.

Geht es um ein Tötungsdelikt, ist eine Blutalkoholkonzentration von 3,3 Promille maßgeblich.

Eine verminderte Schuldfähigkeit ist laut Strafrecht bei 2,0 bis 2,9 Promille möglich.

MKausK  15.11.2017, 20:56
@ZuumZuum

du hast es genau richtig formuliert

Das ist eine Frage der Schuldfähigkeit und nicht des Vorsatzes. Also hier vorsätzliche Sachbeschädigung.

Schuldunfähig ab ca. 3‰ – bei alkoholungewohnten Heranwachsenden und Jugendlichen auch darunter.

Bei verminderter Schuldfähigkeit gilt kein bestimmter Grenzwert. Nach dem BGH ist eine verminderte Schuldfähigkeit ab einem Wert von 2 Promille ernstlich in Betracht zu ziehen, wobei die Annahme eine umfassende Gesamtwürdigung unter Einbezug des Leistungsverhaltens voraussetzt.

Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist eine, die man nicht wollte. Dein obiger Sachverhalt ist eine vorsätzliche ~(ggf. aus Wut) im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit...bestenfalls!