Alleine in der Nachtschicht?

3 Antworten

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Alleinarbeit kann zulässig sein, wenn

a) im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung keine erhöhte Gefährdung festgestellt wurde,

oder

b) wenn im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Ersatzmaßnahmen festgelegt wurden (und natürlich auch eingehalten werden).

Beispiel für a)

Wenn Du einen Büroarbeitsplatz oder vergleichbar hast, dann besteht keine erhöhte Gefährdung. Alleinarbeit dürfte hier in aller Regel ohne weitere Maßnahmen möglich sein.

Beispiel für b)

Wenn Du Kontroll- oder Wartungstätigkeiten in einer Industrieumgebung hast, wo eine etwas höhere Unfallgefahr besteht als bei reiner Büroarbeit, kann Alleinarbeit zulässig sein, wenn Du z. B. einen Totmannmelder trägst, der bei minutenlangem nicht-bewegen automatisch einen Alarm absetzt - und dieser Alarm muss natürlich auch wirklich bei jemandem ankommen, der Dich dann sucht und nach dem rechten sieht.

Gegenbeispiel für b)

Wenn Du z. B. Reparaturarbeiten mit erhöhter Gefährdung ausübst (Arbeiten in engen Räumen, Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Arbeiten mit Brand- oder Explosionsgefahr, ...), dann wird üblicherweise das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung sein, dass Du diese Arbeiten nur unter STÄNDIGER Aufsicht einer anderen Person ausüben darfst.

Wenn dein Arbeitsbereich abschließbar ist, bist du Sicher und es müssen keine besonderen Vorkehrungen geschaffen werden. Die Gewerkschaften forden schon lange, dass ein Alleindienst (zB im Medizinischen oder Sicherheitstechnischem Bereich) abgeschafft werden soll. 

Es geht mir nicht um den Zutritt Sonden um den Mitarbeiter wenn der zum Beispiel alleine ist stolpert und mit Kopf aufschlägt wäre niemand da zum helfen passieren kann generell ja immer was . . G

2.

Ich habe damals viel Schichtarbeit gemacht.

Als ich alleine in der Schicht war, wurde ich jede Stunde von einem Auftragsdienst angerufen.

Für den Fall, dass was passiert.

Hey hast du dafür eine gesetzliche Quelle ?