Vorladung als Zeuge hingehen?

9 Antworten

Das hängt davon ab, wer Dich als Zeuge geladen hat. Ladungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts musst Du Folge leisten; bei Ladungen der Polizei besteht keine Pflicht zu erscheinen.

Bevor man aussagt wird man über seine Rechte als Zeuge belehrt. Unter anderem darüber, dass man gem. § 55 StPO die Beantwortung solcher Fragen verweigern kann, bei denen man sich selbst oder einen Angehörigen belasten würde. Daher hat man bei einer Zeugenaussage grundsätzlich nichts zu befürchten.

Wenn man dennoch etwas sagt, dass den Verdacht auf einen lenkt, dann muss der Polizist von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergehen. Dann wird man noch einmal als Beschuldigter über seine Rechte belehrt und kann dementsprechend die Aussage ganz verweigern.

Daher ist es sinnvoll, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten.

Du hast richtig erkannt dass du nicht verpflichtet bist dort hin zu gehen.

Ob das auch Sinn macht lässt sich schwer sagen ohne die Einzelheiten zu kennen.

Falls du nichts zu verbergen hast würde ich hingehen. Wenn man unschuldig ist, wäre es mir egal ob man mich beschuldigt.

Gidra  13.10.2016, 09:55

Ja, ich würde an deiner Stelle dort hingehen. Es kann sein, dass genau Du der entscheidende Zeuge bist, welcher der Polizei tatsächlich auch weiterhilft.

Grundsätzlich JA. Die Polizei kann Dich auch zur Zeugenaussage zum Gericht bringen wenn kein trifftiger Grund vorliegt.

Du wirst ja vor der Vernehmung belehrt. Gut zuhören. Da wird Dir auch das Zeugnisverweigerungsrecht erklärt. 

Damit solltest Du auf der sicheren Seite sein, um nicht zur Beschuldigten zu werden.