Vor 3 Monaten geblitzt worden. Kam aber noch nichts an. Verjährt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Manchmal wird da erst gar kein Brief geschickt, wenn es sich nicht lohn und man nicht zu schnell war. Ansonsten Verwarnung oder Bußgeld.

Vielleicht haben die vom Amt ja gedacht, dass da 100 erlaubt sind. Du bist vielleicht nur 105 oder 108 gefahren und dann wird noch die Toleranz von 3 km/h abgezogen. Vielleicht hat der Blitzer ja auch nur 103 oder 100 gemessen?

Mit Toleranz warst du weniger als 5-8 km/h zu schnell und das wäre sowieso nur eine Verwarnung.

Wenn da echt nur 50 erlaubt waren und die im Amt das gemerkt haben, warst du mehr als 50km/h zu schnell. Da kommen Punkte, Bußgeld und evtl. ein Fahrverbot auf dich zu.

Vielleicht hat dein Vater den Brief schon bekommen (ist ja sein Auto) und vielleicht hat er gedacht, dass er zu schnell gefahren ist und hat es keinem erzählt.

Die vom Amt sind da immer etwas langsam. So ein Brief kann auch noch nach Monaten kommen, wenn man schon nicht mehr dran denkt.

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten, bis dahin sollte also zumindest ein Brief an den Halter raus sein.

Ich wurde im August auch geblitzt, habe aber nichts erhalten. Die sind derzeit durch die neuen Blitzgeräte auch total überarbeitet und kommen mit dem rausschicken gar nicht nach. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie dann lieber die größeren Sachen raus schicken und die kleinen unter den Tisch fallen lassen.

Die Verjährungsfrist beträgt hier tatsächlich 3 Monate.

Aber:

Es gibt einige Möglichkeiten diese Frist zu unterbrechen, am bekanntesten ist dabei die Anhörung des Betroffenen. Es kann also einen an Dich adressierten Anhörungsbogen gegeben haben, welcher Dich aber nicht erreichte - trotzdem hat dieser die Verjährungsfrist unterbrochen und lies sie neu beginnen.

Ebenso gut ist es möglich das ein Bußgeldbescheid kurz vor Ende der Verjährung am 20.Dez. erlassen wurde, dieser muss Dich dann innerhalb von 2 Wochen erreichen.

DG2013 
Fragesteller
 24.12.2017, 13:23

also wenn ich bis heilige 3 Könige in meinem Beispiel nix höre, dann bin ich ausm Schneider. meinen Vater erreichen so Dinge immer, er wohnt seit Ewigkeiten an der selben Adresse und meine Adresse ist im Notfall auch seit Jahren gleich. es kam nichts an.

Crack  24.12.2017, 13:29
@DG2013

Der Anhörungsbogen kann auch schon auf dem Postweg verloren gegangen sein ohne das Dein Vater davon etwas mitbekommen hat.

Das scheint überhaupt nicht so selten zu sein, glaubt man verschiedenen Schilderungen.

Theoretisch ist es also möglich das erst vor  ≈ einer Woche ein Anhörungsbogen an Dich versandt wurde, dieser hätte dann die Frist um weitere 3 Monate verlängert.

DG2013 
Fragesteller
 24.12.2017, 13:32

okay. möglich. aber ich hoffe, dass nichts mehr kommt.

Das Ding kommt wen du nicht mehr damit rechnest .

Keine Sorge die vergessen dich nicht und gerade wer da so rast 10 drüber bei 100 sollte man erneut zur Fahrschule gehen müssen um festzustellen wo man mit 100 zum stehen kommt knallt man mit 110 noch mit über 50-60 voll rein .

Und erst nach 2 Vollen Jahren ist man absolut sicher .

Spätestens verstreicht die Verjährung bei einem Bußgeldbescheid jedoch nach zwei Jahren.

Dieser Term wird absolute Verjährungsfrist genannt.

Das kann passieren, wenn es zum Beispiel zu einer Gerichtsverhandlung kommt, die meist eine längere Zeit in Anspruch nimmt.

Da kommt erst mal kein Gelber BRIEF sondern normaler von der Stadt oder Kreisverwaltung und der wird meist übersehen von der Staatsanwaltschaft da sind die Strafbefehle Gelb und dann ist es zu spät.

Eine Ordnungswidrigkeit verjährt nicht immer automatisch nach drei Monaten.

Die Verjährungsfrist kann auch unterbrochen werden.

Anhörungsbogen

Normalerweise erhalten Personen, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, zuerst den sogenannten Anhörungsbogen.

Dieser gibt dem Adressaten die Möglichkeit, sich zum Tatbestand zu äußern.

Dazu ist er aber nicht verpflichtet, da sich niemand selbst belasten muss.

Als Pflichtangabe gilt es lediglich, die korrekten Angaben zur eigenen Person zu leisten.

Bereits bei Eintreffen des Anhörungsbogens erfolgt die Unterbrechung der Verjährung.

Das heißt, dass die Frist von drei Monaten mit der Zustellung des Dokuments wieder von vorn anfängt.

https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/

DG2013 
Fragesteller
 24.12.2017, 14:12

also 10 km/h drüber ist doch pillepalle und das kann Jedem mal passieren. Sind dann eben 10 Euro verwarngeld. damit würdest du also die Fahrschule neu anordnen? ich lach mich kaputt 🤣🤣 2 Jahre = absolute Verjährung ist absolut richtig, trotzdem werde ich nach spätestens 6 Monaten keine forderung mehr hinnehmen und mir nen Anwalt nehmen. Meine Eltern sind sehr akribisch mit Post und würden mir sämtliche Briefe, die an mich adressiert wären, zeigen. eventuelle Anhörungsbögen natürlich auch. bleibt also zu hoffen, dass die Post den Brief nicht verloren hat und ebendieser nie vom Regierungspräsidium losgesandt wurde.

petrapetra64  25.12.2017, 10:22
@DG2013

an dich kann es ja nicht adressiert sein, wenn dein Vater der Halter ist. Der Anhörungsbogen geht immer an den Halter, da die Behörde ja nicht hellsehen kann, wer gefahren ist. Der Halter muss den Anhörungsbogen ausfüllen, wer gefahren ist.

dass ich am 20. September 2017 

spielt keine Rolle

Jetzt war Da eine Baustelle, es waren nur 50 erlaubt.

wann war das; das zählt; also kann da immer noch was kommen