Vollzeitstudium + Werkstudent + Teilzeitjob legal?

2 Antworten

Nein, damit verlierst du deinen Studierendenstatus bei der Sozialversicherung, auch der Werkstudentenstatus ist in Gefahr. Außerdem dürftest du damit auch deutlich über die Einkommensfreigrenze kommen, was sich dann bei der Steuer bemerkbar macht.

Selbst wenn das nicht der Fall wäre, würde ich dringend hinterfragen, wieviel Leistungsfähigkeit dann noch für das Studium übrig bleibt, wann du Stoff vor- und nachbereiten willst, wann du Referate oder Seminararbeiten vorbereiten und schreiben willst.

Ja ist es