Volljähriges Kind aus Elterlichen Wohnung kündigen ?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann oder darf ich Ihm sein Zimmer "kündigen" oder wie läuft das genau.

Ja.

Das wichtigste ist hierbei immer feste Zeitpunkte zu setzen, bei unbestimmten Aufforderungen alla "sucht dir bitte eine eigene Wohnung" wird nämlich nichts passieren.
Sie sollten sich dabei an den Fristen des §573c Abs 3 BGB orientieren.
Also bis zum 15. Eines Monats zum Ablauf dieses Monats kündigen. 

du gibst ihm zwei wochen frist setzen und dann ist er draußen. zum termin wechselst du die schlößer und nimmst ihm die schlüssel ab und stellst ihn vor die tür.

wenn es sehr schlimm ist, kannst du ihn auch heute direkt vor die tür stellen und die tür für ihn schließen.

Sicher kannst du ihn rauswerfen. Das ist doch kein Mietverhältnis. Unterhaltspflicht heißt doch für euch nicht, ihn im eigenen Haus behalten zu müssen.

Man muss seinen volljährigen Kindern auch nix kündigen, um sie vor die Tür zu setzen. Das einzige Problem ist offensichtlich, dass du es nicht über das Herz bringst.

Du kannst ihn jederzeit rauswerfen.

ICH würde mit ihm zusammen eine Wohnung suchen, seine Sachen packen und ihn in der Wohnung absetzen.

Alternativ dazu kannst Du sämtliche Dienstleistungen für ihn einstellen. Vlt. wird es ihm dann selbst zu ungemütlich und er zieht freiwillig aus.

Würde ich auch so versuchen. Kein gekochtes Essen, keine gewaschene Wäsche und ein Schloss am Kühlschrank (okay, das Schloß ist etwas übertrieben).

Du kannst ihn einfach vor die Tür setzen, er zahlt keine Miete und ist volljährig.

Schlösser austauschen, Sachen vor die Tür und Tschüss.

Ihm stehen an Unterhalt 735€ inklusive Kindergeld zu. Das Ausbildungsgehalt wird bis auf 90€ angerechnet.

Der evtl. zu zahlende Unterhalt wird nach Gehaltshöhe gequotelt von beiden Eltern gezahlt.