Vier Personen in einen Dreisitzer erlaubt?! ( Sprinter, Jumper, etc. )

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Das ist verboten und saugefährlich!

§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. [...]

erlaubt ist es grundsätzlich AUF PRIVATGELÄNDE ,ABER NICHT AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN ,außer mit sondergenehmigung, z.b.karneval oder andere umzüge

genau

Wer hat dir denn den Blödsinn erzählt? Für JEDE Person muß ein Sitz und ein Gurt im Fahrzeug sein, so einfach ist das.

Eben deswegen das kam mir etwas spanisch vor 0o

Der Wagen heißt Dreisitzer weil dort drei Leute sitzen können.... seems legit :D Spaß bei Seite, wenn ihr daran Schuld sein wollt wenn ihr bremst das er / sie unkontrolliert durch den Wagen geschleudert wird und sogar tödlich verletzt werden kann, dann nur zu. Solltet euch aber nicht erwischen lassen, kann viel Geld kosten. :-)

LG

nee nicht erlaubt...