Verzweifelt wegen der Arbeit?

7 Antworten

Wenn du kündigst, bekommst du kein Arbeitslosengeld... Wenn das Vorstellungsgespräch dann negativ abläuft bzw. es zu keiner Einstellung kommt, hast du den Salat

Hast du eine Alternative (fast egal als was) die du antreten kannst nur um dort wegzukommen?

Klingt fast nach Mobbing... Was sagt der Chef?

Maximilian112  24.03.2018, 15:28

An welcher Stelle hast du hier Mobbing erkannt? Nach 2 Wochen Betriebszugehörigkeit! Mit AUB Unterbrechung?!

Ach stimmt ja, die haben genervt geguckt.....^^

Eierfanta  24.03.2018, 15:31
@Maximilian112

"die Kollegen sind nicht grade die freundlichsten und man fühlt sich unwillkommen ... mir war zum heulen zumute"

...könnte auf Mobbing hindeuten. (Ich war natürlich nicht dabei)

über genau solche Mitarbeiter freut sich jeder Arbeitgeber! Noch nicht mal eine Woche im Unternehmen und schon krankschreiben lassen. Wegen "Bauchschmerzen", Heulattacken und Arbeitsüberlastung etc. Dein Brötchengeber wird froh sein, dich loszuwerden ...... und ob dein neuer mit dir glücklich wird, wage ich zu bezweifeln. Als nicht belastbares Sensibelchen bist du für den Arbeitsmarkt kaum zu gebrauchen.

Viele AG informieren sich inoffiziell beim alten AG über den Bewerber. Wenn dein neuer AG dann erfährt was beim alten AG los war hast du sicher die "besten" Chancen auf den neuen Job. Solche Mitarbeiter will niemand. Ich weiß das klingt hart, ist aber so. Wie kann man sich nach einer Woche krankschreiben lassen wegen einem Bissl Mehrarbeit? Und das nach, wie du schreibst, längerer Arbeitslosigkeit. Da wäre ich froh überhaupt einen Job zu haben. Wenn es einem nicht gefällt, sucht man etwas anderes und zieht den Scheiß bis dahin durch und fertig.

"Eine gesetzliche Verpflichtung zu Überstunden existiert nicht. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, können Mitarbeiter Nein sagen. Dann müssen sie nur in Notfällen oder anderen unvorhersehbaren Fällen nach Feierabend ran. Dazu verpflichtet sie ihre Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber (§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz)."

Quelle: http://www.spiegel.de/karriere/arbeitszeit-wie-viele-ueberstunden-sind-erlaubt-a-1041653.html

Steh die Tage, bis du eine neue Zusage hast, durch.

Es macht sich nicht gut ; wenn du kündigst, ohne eine andere Stelle zu haben. Damit verschlechterst du deine Chancen.