Verzugsetzung Kindesunterhalt

2 Antworten

Verzugsetzung in die Zukunft gerichtet ist nicht möglich.

Wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass das Einkommen wesentlich (mehr als 10 Prozent) gestiegen ist, ist eine Einkommensauskunft auch vor Ablauf von 2 Jahren möglich. Die Aufforderung beinhaltet dann auch schon die Inverzugsetzung.

Ist das nicht alles etwas übertrieben, du kannst ihn ja gleich in Zwangshaft legen lassen, nur damit du keine 2 Euro mehr verpasst. Sorry, aber so hört sich das für mich an. Der Unterhalt ändert sich ja nicht, nur weil er eine kleine Gehaltserhöhung kriegt. Da reicht das doch alle 2 Jahre vollkommen. Er muss ja auch noch Luft zum Atmen haben.

Wenn du Grund hast, anzunehmen, dass sich sein Gehalt wesentlich geändert hat, dann könntest du ggf. auch früher eine Überprüfung beantragen. Und die normalen Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle werden automatisch vorgenommen. Da ist die normale Gehaltssteigerung (Lohnerhöhungen) dann auch schon berücksichtigt.

Du solltest echt froh und dankbar sein, dass du regelmäßigen Unterhalt beziehst, wenn du ihm damit zu sehr auf die Pelle rückst, dann hat er vielleicht irgendwann die Nase voll, sich von der Kindsmutter behandeln zu lassen, kündigt seinen Job und du kriegst gar nichts mehr. Jetzt hast du doch genug, um dein Kind zu ernähren, dann muss es irgendwann doch auch mal gut sein.

Man kann jemanden nicht vorsorglich in Verzug setzen.