Verwertungsgutschriften Schrott an Privat - greift §13b UStG?

3 Antworten

Da der private Abnehmer euch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf, die ihr als Vorsteuer würdet geltend machen können, kann sich logischerweise auch eure Umsatzsteuer-Zahllast nicht mindern.

Details weiß eurer Steuerberater.

Der Steuerberater und das Finanzamt sind die richtigen Ansprechpartner und immer auf dem aktuellen Stand.

Das Reverse-Charge-Verfahren wird nur angewendet, wenn ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen vergütet - der Ankauf von Privat fällt nicht darunter, da einer Privatperson die Unternehmereigenschaft fehlt.

Auf der Gutschrift ist die Privatanschrift und auch die Steuernummer (Steuer-ID) des Verkäufers einzutragen; die Gutschrift ist ohne Umsatzsteuer auszustellen (hierbei muß sich allerdings der Schrotthändler überzeugen, daß es sich wirklich um eine Privatperson handelt).