Verweis Berufsschule gleich Abmahnung?

8 Antworten

Gilt ein Verweis von der Berufsschule als Abmahnung im Betrieb und

Da der Sohn diesen Schulbesuch durch den Arbeitgeber bezahlt bekommt, gilt das als Abmahnung. Auch wenn er die Schule schwänzen würde usw. wäre das ein fristlose Kündigung. In dem Fall das Rauchen.

Wenn ja, müssen Abmahnungen nicht den gleichen Grund haben um eine Kündigung aussprechen zu können?

Nein, muss es nicht.

Zweierlei Orte, zweierlei Regelwerke.

Daher sollte Dein Sohn sich zusammen reißen und auch mit dem Rauchen aufhören. Da Du ihn dabei noch bei seinem Rauchen unterstützt, solltest Du Dir auch Gedanken machen.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-ausbilder

Dein Sohn hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

Wer hat gesagt, dass ich das rauchen unterstütze, ich habe nur darum gebeten dies nicht zu diskutieren, da es nicht um das Rauche an sich geht, sondern nur darum, ob der Verweis gleich einer Abmahnung ist.

Ich verstehe leider Ihre Antwort nicht, auf der einen Seite schreiben Sie, der Verweis gilt als Abmahnung.

“Da der Sohn diesen Schulbesuch durch den Arbeitgeber bezahlt bekommt, gilt das als Abmahnung.“

Auf der andern Seite schreiben Sie:

“Zweierlei Orte, zweierlei Regelwerke.“

Aber trotzdem Danke für Ihre Antwort.

Ach ja, Ich selbst bin Nichtraucher.

1. Gilt ein Verweis von der Berufsschule als Abmahnung im Betrieb und

Nein, nicht automatisch. Die müsste der Betrieb separat aussprechen.

Eine Abmahnung durch den Betrieb wäre nur rechtmäßig, wenn ein Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag vorliegt. Im Zusammenhang mit der Berufsschule wäre das nur möglich, wenn er die Schule geschwänzt hätte. Das Rauchen reicht hier nicht.

Wenn ja, müssen Abmahnungen nicht den gleichen Grund haben um eine Kündigung aussprechen zu können?

Zumindest so halbwegs.

Mein Sohn ist total fertig, weil ihm mit Kündigung gedroht wird.

Eine Kündigung von Ausbildungsverhältnissen ist an sehr hohe Hürden geknüpft, bzw. ist fast unmöglich.

Das wäre nur möglich, wenn eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses zumutbar wäre (Diebstahl, Körperverletzung). Das ist wegen Rauchen, bzw. dem Fehlen eines Ausbildungsnachweises nicht gegeben.

In der Tat sind Kündigungen oft unwirksam, wenn nicht mindestens zwei einschlägige Abmahnungen vorliegen, die dasselbe vertragswidrige Verhalten betreffen. Ausnahmen gelten nur bei schweren Verstößen oder Vertrauensbrüchen, die liegen hier nicht vor.

Auch Dinge, die die Berufsschule betreffen, betreffen nur dann das betriebliche Verhältnis wenn dazu eine Abmahnung ergeht. Wenn der Auszubildende diese Chance sein Verhalten zu ändern nicht erhält, dann wäre eine Kündigung ebenso unwirksam (wieder außer bei schweren Verstößen).

Also erstmal ist es verdammt schwer, einen Azubi zu kündigen. Als Azubi muss man es schon echt drauf anlegen, das man eine Kündigung bekommt. Das kriegt man mit normalem, nicht übermäßig fahrlässigen Verhalten, eigentlich nicht hin.

müssen Abmahnungen nicht den gleichen Grund haben um eine Kündigung aussprechen zu können?

U.a. ist das eine der Möglichkeit. Wichtig ist dabei auch, dass die zweite Abmahnung sich auf die erste bezieht. Ein nicht-geringer Diebstahl, oder Körperverletzung eines Kollegen wäre ein Sofortkündigungsgrund.

Ob ein Verweis als Abmahnung zählt, weiß ich leider nicht mit Sicherheit, tendiere aber auf nein. Sicher kommt es aber drauf an, wo genau er den Verstoß gegen das Rauchen begangen hat. Außerhalb des Schulgeländes und in der Pausenzeit, ist das ne Sache die die Schule eigentlich sogar gar nicht zu interessieren hat. Dann das ist dann Privatzeit. (Allenfalls könnte das einen Eintrag wegen Verlassen des Schuldgeländes nach sich ziehen, sofern es einen entsprechenden Paragraphen in der Schulordnung gibt, der das Verlassen des Schulgeländes innerhalb der Pausenzeit verbietet. Das wäre dann aber ein echt kleiner Grund).

Auf dem Schuldgelände schaut das dann natürlich wieder anders aus. Wusste er, dass es verboten ist, und rauchte auf dem Schulgelände, dann ist es leider seine eigene Doofheit. Ob es trotzdem ausreicht, wage ich zu bezweifeln.

Allgemein empfinde ich die Drohung einer Kündigung für nicht gerechtfertigt. 

Selbst wenn er den schlimmsten Fall beim Rauchen begangen haben sollte, so muss man das schon echt eng nehmen, um daraus einen relevanten Verstoß zu ziehen. (Das Rauchen an Berufsschulen ist ja fast überall Tagesordnung und normal).

Auch das einmalige Vergessen des Berichtsheftabgebens halte ich für keinen Verstoß, der eine Abmahnung nach sich ziehen kann. Es sind schon Azubis für schlimmere Dinge nicht gekündigt worden.

Was ich mir vorstellen kann ist, dass der Meister mit Absicht übertrieben hat, um bei ihm einen größeren Wachrütteleffekt zu erzielen, ohne die Intention zu haben es wirklich durchzuziehen. 

Viel Erfolg!

Berufsschule ist Arbeitszeit, und dein Sohn hat sich an gewisse Bedingungen zu halten, sonst gibt es Abmahnung und eventuell auch Kündigung.