Verwaltungsrecht? Nachträglich Zeugnisse u. andere Urkunden auf Ehenamen ändern

3 Antworten

Hallo Fabstuck!

Ob Sie heute Ihren Namen, den Ihrer Ehegattin oder einen Doppelnamen tragen, interessiert heute kaum noch jemanden. Abgesehen davon, darf es Ihren AG auch gar nicht interessieren, aus welchen Gründen Sie diesen oder jenen Namen angenommen haben. Wenn Sie den Eindruck hätten, eine Ablehnung läge daran, könnten Sie gerichtlich dagegen vorgehen.

Aber davon ab: Sie fragten ja nach Änderungen Ihrer Abschlußzeugnisse.

Das ist nicht zulässig.

Zum Zeitpunkt Ihrer Abschlüsse waren Sie Herr XY, Sie waren so registriert, identifiziert und personalisiert; Sie wurden sogar so geboren. Sie können Ihre Lebensgeschichte nicht nachträglich verändern. Mit der Heirat sind Sie Herr XZ, aber nicht vorher.

Mal ganz abgesehen von den unzähligen Paragraphen, die das berühren würde, das wäre technisch überhaupt nicht möglich.

Gruß Navvie

Ein Anhang zur Technik:

Jede Sparte der öffentlichen Verwaltung in der Sie jemals registriert waren (von Geburt bis heute) hat eine individuelle maximale Rückrechnungstiefe. Die liegt beim Land Hessen bei ungefähr 5 Jahren. Aus einem Herrn XY einen Herrn XZ machen zu wollen ist deshalb absolut unmöglich. Auch wenn Hollywood uns das glauben machen will, hier geht das jedenfalls nicht.

Gruß Navvie

Der Antwort von Navvie ist nichts hinzuzufügen.

das interessiert keinen verantwortlichen wirklich...

über so was wird einfach nicht nachgedacht.

dazu ist die arbeitszeit zu kostbar