Verteilung Allgemeine Nebenkosten?

5 Antworten

Wenn Du einen Gartenanteil hättest würdest Du ihn sicher selber pflegen, da das nicht der Fall ist pflegt den Garten jemand anderes und das wird dann auf die Mieter aufgeschlüsselt.

Eine solche Nebenkostenabrechnung würde ich schon aufgrund des sehr hohen Betrags zurück weisen mit der Bitte, diese genauer zu spezifizieren.

Die Position könnte lauten:

Garten-, Parkplatz-, Hofpflege oder ganz allgemein Pflege Außenanlagen

"unteranderem" darf es in dem Zusammenhang gar nicht geben.

Prüft man hinterher die Rechnungen, wird man sich alle Belege zeigen lassen, die die Außenanlagen betreffen und dabei auch prüfen, ob da nicht auch Reparaturen, bzw. Sanierungen abgerechnet wurden.

Die Position "unter anderem" sollte dann auch mit entsprechenden Rechnungen oder Bestandteilen aus Rechnungen genauer erkennbar sein, um zu entscheiden, ob das korrekt umgelegt wurde oder nicht. Von den 5000 € bestehen offenbar 2500 € nur aus "unter anderem". Das ist dann in jedem Fall zu ungenau.

Gartenpflege: Ist darunter auch die Pflege von Gärten, die nur von bestimmten Wohnparteien genutzt werden dürfen, darf diese natürlich nicht auf alle umgelegt werden. Geht es aber generell um die Grünanlagen rund ums Haus, die niemand exklusiv nutzen darf, musst Du mitzahlen.

An Deiner Stelle würde ich nun die Möglichkeit wahrnehmen, alle Belege genau einzusehen und zu prüfen, ob sie überhaupt berechtigterweise umgelegt wurden. Den Vermieter würde ich bitten, das doch in künftigen Abrechnungen genauer zu spezifizieren, zumal es sich um recht hohe Beträge handelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

... Du bekommst die Verteilung, die Du vereinbart hast. Schaue also einfach in Deine Urkunde und gut ist.

Zudem kannte ich bisher so eine Kostenstelle nicht, sie gibt es wohl auch gar nicht; denn die, um die es geht, sind ja aufgeführt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt in der BK-Verordnung die Bezeichnung "Allgemeine Nebenkosten" nicht.

Alle Betriebskosten, die auf Mieter umlegbar sind, sind dort detailliert aufgelistet.

Die von dir genannten Betriebskosten sind erlaubt und umlegbar.

Gartenpflege: Wer darf diesen Garten benutzen (betreten)? Gibt es im Haus andere Bewohner, die eine entgeltliche Nutzungserlaubnis haben?

Parkplatzpflege: Ist der Parkplatz, aus mehreren Stellplätzenbestehend, von jedem Hausbewohner benutzbar oder sind einzelne Stellplätze vermietet?

In seiner Abrechnung muss der Vermieter jede einzelne Betriebskostenart benennen, sowie ihre Gesamtkosten, den Umlageschlüssel und deine anteiligen Kosten ausweisen. Ist das nicht der Fall, ist sie unwirksam und damit nicht erfolgt.

Du hast Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung.

Bei Unwirksamkeit und /oder Verfristung sind keine Nachzahlungsforderungen fällig.

Stell doch bitte ein Foto der sog. Abrechnung hier ein, wäre interessant wie die aussieht.