Verrechnung der Miete mit der Genossenschaftsanteilen

5 Antworten

Das neue Wohnungsunternehmen hat kein Bezug zur Genossenschaft, in der du vorher Mitglied warst.

Arjiroula  31.03.2013, 14:12

Immer erst lesen und dann erst antworten!

Es geht um die Miete in der Genossenschaftswohnung!

marinamaus  31.03.2013, 15:20
@Arjiroula

Achso, stimmt. Sorry

NEIN!

Das eine hat mit dem anderen NICHTS zu tun!

Nein, das geht nicht! Du hättest vorher mit der Genossenschaft reden können um diese Möglichkeit auszuloten. Mit ein wenig Glück wäre man dir eventuell entgegengekommen!

Jetzt im Nachhinein geht das nicht mehr. Genauso wenig kann man Miete mit gezahlter Kaution verrechnen!

Grundsätzlich ist das nicht zulässig, aber falls du jetzt zahlungsunfähig bist, solltest du mit der Genossenschaft reden. Vielleicht sparen sie sich eine sinnlose Klage gegen Abtretung der Anteile.

Genossenschaftsanteile sind eben so wie Kaution nicht zum "abwohnen" da.