Vermögensverwaltung - was geschieht bei Verlust?

8 Antworten

Der Anleger trägt das volle Risiko, ganz klar! Nur, wenn der Vermögensverwalter ihn bewusst falsch beraten hätte, müsste dieser den Verlust tragen. Das wäre dann Betrug.

Der Vermögensverwalter nimmt zu Beginn seiner Tätigkeit das Risikoprofil des Kunden auf und seine Anlagewünsche entgegen. Solange er sich daran hält, ist das Marktrisiko einzig und allein Problem des Kunden.

Ohne Marktrisiko geht Anlage im eigentlichen Sinne nicht. Wenn jegliches Verlustrisiko ausgeschaltet werden soll, gibt es nur noch die Alternative zwischen Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld und dafür braucht man keinen Vermögensverwalter. Je höher die Renditen sein sollen, desto größer sind dann die Schwankungsbreiten.

Ganz nebenbei: Du unterstellst als selbstverständlich, daß Vermögensverwalter generell prozentual am Gewinn beteiligt werden. Aus welcher Quelle stammt denn diese Erkenntnis? Normal ist nämlich, daß unabhängig vom Ergebnis ein Honorar in einem bestimmten Prozentsatz vom Anlagebetrag vereinbart wird.

Ein guter Vermögensverwalter kennt seine Kunden genau und kann somit ihr Risikoprofil gut einschätzen. Das Portfolio sollte maßgeschneidert auf die Anlageziele sein, die der Kunde formuliert. Dabei gilt der grundlegende Marktmechanismus: Je höher die Renditeerwartung, desto höher das Risiko. Durch zwischenzeitliche Buchverluste allein entsteht jedoch kein „Risiko“, sofern die Schwankungsverträglichkeit und der nötige Anlagehorizont des Kunden gegeben sind. Chancenorientierte Anleger akzeptieren, dass der Weg zu ambitionierten Anlagezielen von einer gewissen Volatilität des Portfolios geprägt ist. Risiko entsteht erst dann, wenn die Portfolioentwicklung nicht auf die Schwankungsverträglichkeit des Kunden angepasst ist oder Entnahmepläne nicht berücksichtigt werden. Der Vermögensverwalter reduziert das Risiko des Kunden somit nicht durch „Verlustbeteiligungen“, sondern durch eine maßgeschneiderte Anlagestrategie. Er trägt dabei Sorge, dass das Portfolio stets den Bedürfnissen nach Sicherheit, Entnahmeplänen und Renditeerwartung der Kunden genügt. Mehr Infos dazu gibt es hier: https://www.gruener-fisher.de/investmentstrategie.html

Da wird durch den Vermögensverwaltungsvertrag festgelegt.

Der  Vermögensverwalter kann einen bestimmten Prozentsatz vom Umsatz, vom eingesetzten Kapital oder vom Gewinn bekommen; man kann diese drei verschiedenen Honorare auch miteinander kombinieren.

Theoretisch könnte sich der Vermögensverwalter auch am Verlust beteiligen, macht aber keiner.

Vermögensverwaltung würde ich grundsätzlich sein lassen, der Vermögensvewalter kann in der Regel auch nicht die Märkte schlagen (hohe Effizienz der Märkte ), durch die in der Regel hohen Kosten geht aber oft mit der Zeit ein Großteil des Vermögens verloren. Und vor allen Dingen: das Risiko trägt alleine der Kunde.

Wenn du dein Geld anlegst unterschreibst du auch, dass du einen möglichen Verlust hinnimmst. Daher musst du diesen auch aushalten, wenn er passieren sollte. Grundsätzlich sind Vermögensverwalter aber umsichtiger um risikoaverser, da sie dich als Investor im Vergleich zu einer Bank viel besser kennen und dir individuellere Anlageoptionen anbieten können.