Vermietetes Haus kaufen/ Räumungsklage

9 Antworten

dass es im schlimmsten Fall auf eine Räumungsklage hinaus laufen kann

Damit müßt ihr rechnen, wenn schon signalisiert wurde, dass ein Auszug nicht in Frage kommt. Es ist wirklich ein großes Risiko, gerade dieses Haus zu kaufen. Stellt Euch auf eine längere Wartezeit ein und auf Mehrkosten in noch ungeahnter Höhe.

Wie kann man das Risiko abmildern? Ihr kauft ein vermietetes Haus und als erstes kündigt ihr eine Mieterhöhung an, sofern schon längere Zeit (länger als 1 Jahr bis zum Zeitpunkt des Grundbucheintrags) nicht erhöht wurde. Unbedingt auf das maximal mögliche gehen.

Zeitgleich natürlich auch sofort nach Grundbucheintragung die Eigenbedarfskündigung. Beides möglichst wasserdicht, also da schon mit anwaltlicher Unterstützung.

Bis zum Zeitpunkt der endgültigen Räumung habt ihr Mieteinnahmen. Diese helfen immerhin bei der Bedienung des Kredits. Sollte es sich abzeichnen, dass es längere Zeit dauern wird, bis ihr einziehen könnt, bestünde auch die Möglichkeit, in eine andere, größere Wohnung zu ziehen. Sollte der Umzugszeitpunkt nach dem durch die Kündigung festgesetzten Auszugszeitpunkt des Mieters liegen, könnten evt. Mehrkosten für den Umzug auch in die Forderungen im Rahmen der Räumungsklage eingebracht werden. Entscheidend ist natürlich, wie hoch die Mieteinnahmen für das Haus sind.

das mit der klage kann sich da schon länger hinziehen. ca. 1 jahr wäre da vllt realistisch. und dann bleibt abzuwarten in welchem zustand der mieter da alles hinterlässt. da gabs schon fälle wo dann eine vollsanierung notwendig wurde.

das mit den kosten ist da immer so eine sache. auch wenn ihr den prozess gewinnt und der ehemalige mieter zahlen muss dann bekommt ihr da recht schnell einen titel für. allerdings ist der wertlos wenn der schuldner dann nichts hat das gepfändet werden kann

Hallöchen,

der erschöpfenden Antwort von @Armin..... zu der Kostenfrage möchte ich allerdings noch einige rechtliche Aspekte zu bedenken geben!

  • Kauf bricht nicht Miete!
  • Eigenbedarfsündigung ist relativ schwer durchzusetzen, siehe hier

http://www.jurarat.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf-nach-hauskauf

Die Frage ist, warum ihr unbedingt dieses Haus kaufen wollt, könnt aber nur ihr beantworten.

Aus meiner Zeit als Makler weiß ich, das vermietete Objekte verdammt schwer zu vermarkten sind.

Wenn es schon diese Haus sein muss und der Vermieter zu geizig ist, den Mieter durch Geld zum Umzug zu bewegen solltet ihr ihm eine Gegenrechnung aufmachen:

Vereinbarter Kaufpreis abzüglich der Kosten für prozessuale Räumung des Mieters!

Viel Glück bei den Verhandlungen oder der Suche nach einem anderen Haus

JennyMV19217 
Fragesteller
 15.12.2014, 21:31

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben grade Nachwuchs bekommen und benötigen dringend größeren Wohnraum. Wir sind schon seit 3 Jahren auf der Suche und endlich schien alles zu passen, bis eben auf diese Mietsache...Wir haben bereits einen "Freundschaftspreis" für das Haus bekommen. Ich denke, da lässt sich leider nicht mehr verhandeln.

Wurzelpeter  16.12.2014, 10:26
@JennyMV19217

Auch Freundschaftspreise lassen sich weiter verhandeln!

Gratulation zum Nachwuchs, der ändert aber nichts an der rechtlichen Lage!

Bis zu einem eventuellen Einzug können, bei Zug durch alle Instanzen, eventuell noch einmal 3 Jahre vergehen.

Wollt ihr Euch das mit allen Konsequenzen, Nerven- und Kostenbelastung, wirklich antun??? Ihr müsst für sämtliche Kosten in Vorleistung gehen. Ob ihr diese jemals wieder seht, steht in den Sternen!!

Einen Anspruch auf Prozesskosten Hilfe habt ihr als Immobilien Eigentümer auch nicht. Das Haus müßte verwertet, sprich verkauft werden!

bwhoch2  16.12.2014, 11:14
@JennyMV19217

Man könnte also sagen, dann spielen 3 Jahre Wartezeit bis zum Einzug in das gekaufte Haus auch keine Rolle mehr. Aber so ist es nicht.

Falls ihr jetzt das Haus im aktuellen Zustand kauft und dann den Mieter erst mal rausklagen müsst, dauert das sehr lange. Sieht der Mieter, dass er verlieren wird und endgültig raus muss, wer sagt Euch dann, dass er das Haus ordentlich verlassen wird. Womöglich hinterläßt er Euch eine Ruine oder Großbaustelle. Das könnt ihr im Zweifel nicht verhindern und dass so ein Mieter dann auch wirklich Schadensersatz leisten kann, ist auch nicht gewiss. Es bleibt ein großes Risiko!

Vor die Räumungsklage und Zwangsräumung hat der Gesetzgeber die Kündigung des Mieters gesetzt.

Vorausgesetzt diese ist wirksam und der Mieter widerspricht ihr nicht, können bis zur Zwangsräumung locker 12 Monate vergehen.

Die Kosten mußt Du erst mal vorstrecken, werden dann zwar dem Mieter angelastet, aber faß mal einem nackten Mann in die Tasche.

Wenn der Mieter nicht zahlen kann, will oder nur in Miniraten a 10 € ....

Entweder Ihr bietet dem Mieter mehr als nur eine kleine Summe damit er freiwillig auszieht oder laßt das mit Kauf dieses Hauses.

Nun überlegen wir das Haus vermietet zu übernehmen.

Da gibt es nichts zu überlegen, dazu seid Ihr gesetzlich verpflichtet.

Wie lange eine solche Klage dauert, kann Dir wirklich niemand sagen. Im Prinzip stehen ja 2 Instanzen zur Verfügung, Amtsgericht und Landgericht. Die Auslastung der Gerichte ist extrem unterschiedlich. Die erste Instanz kann zwischen 3 und 12 Monaten dauern. Wenn dann die Berufung durchgeführt werden muß, wird sich das mehr als verdoppeln. Zieht der Mieter dann trotz für ihn nachteiligen Urteils immer noch nicht aus, muß vollstreckt werden. Das kann wieder bis zu einem Jahr bis zum Abschluß dauern.

Die Kosten des Klageverfahrens trägt der unterliegende Teil, ebenso die der Zwangsvollstreckung. Allerdings muß man als Kläger immer in die Vorleistung gehen. Ob man sein Geld jemals wieder sieht, hängt von der Leistungsfähigkeit des Mieters ab.

Besonders teuer wird die Zwangsvollstreckung. Der Gerichtsvollzieher rührt keinen Finger bis er Kostenvorschuß auf dem Konto hat. Bei Räumungssachen kann der Kostenvorschuß gerne mal bis zu 2.000 Euro je zu räumendes Zimmer der Wohnung oder des Hauses betragen. Da ist man schnell in 5-stelligen Regionen.