Vermieterin lässt defekten Gas-Zwischenzähler für meinen Mietraum ersetzen und führt Rechnung in NK-Abrg. mit ein. Muss ich Zähler bezahlen?

4 Antworten

Bitte um Einsicht in den Rechnungsbeleg. Wenn aus der Rechnung erkenntlich ist, dass es lediglich um den Austausch des Zwischenzählers geht, dann handelt es sich um eine Instandsetzungsmaßnahme. Dieses ist nicht auf den Mieter umlegbar. Wenn aus der Rechnung hervorgeht, dass es sich um die Kosten für die Miete dieses Geräts handelt, können diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden. So oder so wäre die Einsicht in die Rechnung vielleicht eine gute Idee; so können auch mehrere Kostenpositionen in der Rechnung auftauchen, von denen die eine vielleicht umlegbar ist, die andere aber nicht.

Wenn der Vermieter die Zähler kauft, kann er diese Kosten NICHT auf die Mieter umlegen. Wenn er die Zähler anmietet, dann kann er die Kosten auf die Mieter umlegen. So sieht es aus. Alles andere kann angefochten werden und braucht nicht bezahlt zu werden.

Nur wenn der Zähler gemietet ist und die Umlage der Miete dafür vertraglich vereinbart.

Musst du nicht bezahlen. Das sind Kosten die der Vermieter zu tragen hat.