Über welchen Zähler läuft der Betriebsstrom für Heizanlage?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der BGH führt dazu aus, dass die Vorschriften der Heizkostenverordnung zwingend eine verbrauchsabhängige Abrechnung der für die Wärmeerzeugung entstehenden Kosten vorschreiben. Hierzu zählen auch die Kosten des Betriebsstroms.

Daraus folgt, dass diese Kosten grundsätzlich über einen Zwischenzähler zu erfassen sind. Es ist nicht zulässig, die den Heizkosten zuzuordnenden Stromkosten für die Heizungsanlage als Teil des Allgemeinstroms abzurechnen.

Ist ein solcher Zähler nicht vorhanden, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt. Schätzungen können 3% bis 10% der Verbrauchskosten ausmachen. auf Nachfrage muß der Vermieter nachvollziehbar begründen, weshalb er 5 % und nicht nur 3% der Verbrauchskosten als Betriebsstrom der Heizungsanlage angesetzt hat.

BGH, Urteil v. 3.6.2016, V ZR 166/15

Woher ich das weiß:Recherche

Danke dir DogDiego, dieser Auszug aus dem BGB wasr mir bekannt, aber was ich mich frage, über welchen Zähler läuft denn dann der Strom für den Heizungsbetrieb wenn dieser geschätzt wird, denn ohne Zähler kein Strombezug vom Versorger, oder?

@Sano4ever

Nun über den Zähler, der den Verbrauch des Allgemeinstroms erfasst, also Treppenhauslicht, Keller, eventl.Außenbeleuchtung. Der Mieter hat hierbei nur darauf zu achten, daß der Vermieter nicht den vollen Allgemeinstrom (100%) plus Betriebsstrom (5%) umlegt, das wäre dann definitiv unzulässig.

Wenn es keinen Extrazähler für die Anlage gibt normalerweise über den für den Allgemeinstrom.

Wie kommst Du darauf das es nicht über den Allgemeinstromzähler läuft?

Wenn das tatsächlich so sein sollte bleibt ja nur noch das es über den Zähler eines Mieters läuft oder den des Vermieters, falls der mit im Haus wohnt.

Bei uns hat die Heizung einen eigenen Stromzähler.