Vermieter will erst den Namen am Klingelboard ändern wenn ich eine Heiratsurkunde vorlege.

13 Antworten

das klingeltableau ist im eigentum des vermieters. nur er bestimmt, welche namen darauf stehen. dabei richtet er sich nach den mit ihm geschlossenen mietverträgen! also ist sein verhalten völlig legitim! es gibt genug "trickbetrüger", die kurzfristig fantasienamen anbringen um waren zu erschleichen! inwiefern du dich beim vorlegen der heiratsurkunde oder einem sonstigen dokument "nackig" machst, kann ich nachvollziehen, denn offensichtlich warst du ja mehrfach bereit, den namen deines ausländischen mannes selbst ans tableau zu kleben!

Sonderzeichen2  19.03.2010, 14:15

Auch die Wohnung ist Eigentum des Vermieters. Trotzdem hat er nur im vertraglich festgelegten Rahmen Zugang und Zugriff darauf. Wenn jemand nicht will, dass sein Name da drauf steht, egal ob er das wegen eines Stalkers nicht möchte oder weil er paranoid ist, kann er das machen. Die Daten des Mieters kennt der Vermieter aus dem Mietvertrag, was interessiert da ein Klingelschild, das nebenbei gesagt, von jedem nach Belieben geändert, geklaut oder verschandelt werden kann. Der Vermieter hat nicht dafür zu sorgen, dass jeder weiß, wer in der Wohnung wohnt. Meiner Meinung nach macht er sich sogar schuldig, wenn er gegen den Willen des Mieters dort den Namen anbringt, der seiner Meinung nach draufgehört.

Meines Wissens musst du nicht die Heiratsurkunde vorlegen, kenne viele Leute die im letzten Jahr geheiratet haben und da hatte die Vermieter nie so etwas verlangt oO

Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Vorlage der Heiratsurkunde.

Zeige ihm deienn geänderten personalausweis und gut ist. Wenn die Behörde deinen neuen Namen derart bestätigt (Perso-Ausstellung) hat er das zu akzeptieren! Sage ihm ganz deutlich, dass du IHN ggf vor Gericht schadensersatzpflichtig machst, wenn dich wegen seiner blödsinnigen Aktion wichtige Schreiben nicht erreichen sollten.

Leg ihm doch eine Kopie vom geänderten Personalausweis vor. Ich weigere mich auch grundsätzlich, meine Heiratsurkunde vorzulegen.