Vermieter verstorben dann Miete weiter bezahlen?
Ich habe heute gehört, das mein Vermieter verstorben sei und ich habe auch eine Traueranzeige in der Zeitung gefunden - wie ist das dann mit der Mietzahlung, kann ich einfach so tun als wüsst ich von nichts und das Geld weiterhin auf das Konto des Verstorbenen überweisen?
15 Antworten
Selbstverständlich mußt du das Geld weiterhin auf dieses Konto überweisen. Die Erben werden sich zu gegebener Zeit bei dir melden, und dir wenn nötig eine andere Bankverbindung mitteilen. Der Tod des Vermieters hat nichts mit deinem Mietverhältnis zu tun.
Als Mieter sollte man übrigens eine Trauerkarte an die Angehörigen schreiben, und nicht so tun, als wüßte man von nichts.
Überweise es einfach....Es gibt Mieterschutzgesetzte wenn ich mich nicht Irre...Du bist als Mieter in der Pflicht den Wohnraum Monatlich zu bezahlen...Wenn du es nicht tust bezahlst du am Ender der Geschichte 300 Prozent mehr...Mildern würde sich nur auswürken wenn der Vermieter das letzte Jahr auf deine Anfragen nicht reagiert hat....dann kannst die Miete Mindern
Ja, bis du eine neue Anweisung bekommst.
Du MUSST sogar weiter deine Miete bezahlen wenn du nicht Stress mit dem Nachfolger haben willst ;)
Du kannst nicht nur, du musst sogar deine Zahlungspflicht fristgerecht und unverändert erfüllen, um nicht eine fristlose Kündigung zu riskieren :-O
Eurer Mietvertrag ist mit dem Erben als Rechtsnachfolger des Verstorbenen fortgesetzt und besteht so lange weiter, wie ihr nichts anderes hört.
G imager761
Wenn es keine Erben gibt
Es gibt IMMER Erben. Sollte es kein Testament und keine Verwanten geben, dann erbt das Land. Sollte ein solches nicht zuzuordnen sein, dann der Bund.
Wenn es keine Erben gibt ...ist das eine Gerichtssache...dann muss trotzdem weitergezahlt werden... :)