Vermieter und das Wespennest
Hallo. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Vor dem Grundstück des Nachbarhauses (Gleiche Wohngesellschaft) sind !!mehrere!! unterirdische Wespennester. Vorraussichtlich Erdwespen. Abends auf dem Balkon mit der Freundin, einem Eistee einen gemütlichen Abend machen ist nicht mehr möglich. Fast alle paar Minuten haben wir Wespen bei uns. Dazu kommt, dass über mir der Dachboden ist, bzw das Dach. Über meinem Balkon ist ein Holzdach. Dort versuchen sie dauernd irgendwo einzudringen. Dazu kommt noch, dass ich allergisch gegen Wespenstiche reagiere. APROPO: Nicht nur der Balkon ist Ziel der Wespen, auch meine Wohnung. Fenster nen ganzen Tag auf und ich hab MINDESTENS 3-5 Wespen am Tag alleine im Wohnzimmer.
Meine Frage: Wenn ich bei der Wohngesellschaft anrufe, MÜSSEN die das Wespennest / die Wespennester entfernen?! Oder können sie das auch ablehnen?! Hatte mich mit den Leuten aus meinem Haus schon unterhalten, nicht nur ich werde von denen belästigt. Was kann ich am besten machen? Morgen den Vermieter anrufen? Oder direkt an die Feuerwehr wenden? Habe gehört auch die entfernen das.
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Es gibt Mittel, die man dort hinein sprühen kann (für Wespen, Hornissen, etc). Wir hatten ein Hornissennest in der Garage. Wir haben das Mittel aus einem Zoogeschäft, muss es aber auch in Baumärkten geben. Am besten dort hingehen und sich beraten lassen. Wer die Kosten trägt, kannst du ja bei der Wohngesellschaft erfragen. Wir hatten auch zuerst gedacht, wir müssten uns an die Feuerwehr wenden.
Dir ist hoffentlich klar, dass Hornissen eine nach dem Bundesartenschutzgesetz besonders geschützte Tierart sind. Wer Hornissennester zerstört, der riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 EURO! In einem solchen Fall wendet man sich an die Untere Naturschutzbehörde. Die schicken einen Fachberater, der ggf. eine Umsiedlung vornimmt.
Die Feuerwehr würde ich nicht anrufen, denn wenn es kein Notfall ist, dann wird der Einsatz nicht billig. Den Einsatz zahlst dann Du! Wende Dich an die Untere Naturschutzbehörde. Die schicken einen Fachberater, der entscheidet, ob handlungsbedarf besteht und wenn ja, wird er eine kostengünstige Maßnahme ergreifen.
wenn es auf dem grundstück des vermieters ist muss er die gefahrenquelle beseitigen. würde einfach den vermieter anrufen und erstmal bescheid sagen.