Vermieter stellt Forderungen nach erfolgter Wohnungsübergabe ohne Beanstandungen?

7 Antworten

"Verdeckte Mängel" kann der Vermieter selbstverständlich auch noch nachträglich geltend machen. Dazu gehören die falsch verdrahteten Steckdosen. Man kann bei der Wohnungsübergabe ja nicht jede Steckdose kontrollieren. Das gleiche gilt für den Trafo.

Schäden die beim Umzug passiert sein können, müsst ihr eben eurer privaten Haftpflichtversicherung einreichen.

Der VM hat meines Wissens nach 6 Monate Zeit um die Kaution zurückzuzahlen. Falls er nach Eurem Auszug "versteckte" Mängel findet, kann er diese von der Kaution abziehen.

Ich denke das ist rechtens.

...bei "versteckten" Mängeln wäre das auch okay...aber, eine Blume mit Vase und die Treppenstufe... Da die Wohnung nahtlos weitervermietet worden ist, kann hier ja wohl nicht von versteckten Mängeln die Rede sein!?

@Helmi2012

Dass Steckdosen nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, fällt auch den neuen Mietern nicht sofort auf. Das ist also durchaus ein Versteckter Mangel.

Verdeckte Mängel können bis zu 6 Monaten nach Abnahme der Wohnung geltend gemacht werden.

Hierzu gehört der Trafo und die Steckdose, nicht jedoch die Stufe und eine Vase.

Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass Ihr diese Kosten tragt (sind ja nur knapp 50 €) und fordert ihn auf, den Rest auszuzahlen.

Auch wenn die Forderung in ca. 14 Tagen verjährt, macht es hier keinen Sinn, bei der kleinen Summe einen Rechtsstreit zu beginnen.

Eigentlich bin ich der Meinung, dass dem Vermieter gar nichts mehr zusteht! Bei dem Trafo verhält es sich so, dass die Badezimmerbeleuchtung (Halogenstrahler in der Holzdecke eingelassen) im Eigentum des Vermieters steht...haben wir also "mitgemietet". Defekte Lampen wurden von uns auch immer ausgetauscht...aber der Trafo!? Das mit den Steckdosen kann ich nicht glauben...zumal direkt Nachmieter eingezogen sind... Ich bin der Ansicht, dass der Vermieter viel früher uns Mitteilung hätte machen und uns auch eine Nachbesserungsfrist hätte einräumen müssen...oder liege ich hier falsch?

@Helmi2012

Was den Trafo betrifft, bin ich mit dir einer Meinung. Der fällt m. E. vollständig in die Verantwortung des Vermieters. Du hast da sicher nicht dran rumgefummelt, denk ich mal.

1. eine beschädigte Treppenstufe aus Naturstein

ist ein offensichtlicher Mangel. Dieser hätte sofort, zumindest aber zeitnah gemeldet werden müssen.

2. Blume nebst Vase im Treppenhaus

ebenso

3. Steckdosen im Schlafzimmer seien nicht richtig verdrahtet

kann ein versteckter Mangel gewesen sein - die Meldung 6 Monate nach Übergabe ist aber zu spät.

4. Badezimmerbeleuchtung wurde überprüft; Halogentrafo defekt

siehe 3.

Schreibt dem Vermieter einen freundlichen Brief, daß es sich bei der Treppe und der Blumenvase um offensichtliche Mängel handelt, die sofort hätten gemeldet werden sollen und müssen. Weiterhin handelt es sich bei den Steckdosen und dem Trafo zwar um einen verdeckten Mangel, den Ihr allerdings nicht anerkennen könnt, da diese bei Eurem Auszug noch einwandfrei funktioniert haben.

Bittet ihn nochmals, die ausstehenden (XXX) EUR bis zum (...) zu überweisen.

Erfolgt dies nicht, würde ich an Eurer Stelle

a) den Mieterverein einschalten, falls Ihr Mitglied sei oder

b) wenn nicht, ihm eine letzte Aufforderung senden und androhen, bei fruchtlosem Verstreichenlassen der letztmaligen Frist die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.

Die Verjährung der Ansprüche des Vermieters tritt am 01.05.2016 ein.