Vermieter rückt mit Nebenkostenabrechnung seit 2+ Jahren nicht raus, Mahnung oder anderer Weg?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Mahnung ist der falsche Weg, zumindest sofern du noch in der Wohnung wohnst. Das Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass du die Vorauszahlungen für die Nebenkosten zurückhalten darfst. Zurückhalten bedeutet, du musst die Vorauszahlungen dann nachträglich schicken, sobald eine ordentliche Abrechnung vorliegt.

Schreibe also einen Brief, fordere den Vermieter auf, in 4 Wochen (genaues Datum angeben) die ausstehenen Abrechnung dir zukommen zu lassen. Und kündige ihm an, dass du dann von deinem gesetzichen Recht auf Zurückhaltung der Vorauszahlungen Gebrauch machst.

Danke, das kriege ich so schon hin. Ich dachte ich musste mahnen, schönen Abend wünsch ich

Herzlichen Dank für den Stern. Freut mich, dass ich dir helfen konnte. Das was ich dir beschrieben habe, ist auch eine Art Mahnung. Du hast dir wahrscheinlich etwas viel komplizierteres unter einer Mahnung vorgestellt.

Die Nebenkostenvorauszahlungen einfach mal auf 0 setzen, dann bewegt sich der Vermieter meistens. ;-)

Vorher androhen.

Das mit dem Androhen möchte ich aber korrekt schriftlich vorher klären, ich hätte gerne ein Muster für ein Brief/Schreiben o.Ä. dafür, damit das offiziell ist. Vorschläge?

@Shogolade

Und du brauchst Hilfe beim Formulieren eines Drei-Zeilers?

Zahlst du eine Nebenkostenvorauszahlung oder eine Nebenkostenpauschale?

spielt bei meiner Fragestellung absolut keine Rolle...?

@Shogolade

Meinst du? Das spielt sehr wohl eine Rolle.

@Lotta1965

ja? Und wieso muss ich dir die Information aus der Nase ziehen? Gehe doch von dem Fall der Vorauszahlung aus, was bringt es mir von dir zu hören bei Pauschale wäre ich der arme Schlucker wenn ich so oder so die Abrechnung erhalten möchte :/ Was spielt es dann eine Rolle, mir geht es um das Recht auf Einsicht der Dokumente. Ich weiß ja noch nicht einmal ob eine Rückzahlung oder ein Guthaben vorhanden sind.

@Shogolade

Wenn du eine Pauschale zahlst dann kannst du deinen Vermieter abmahnen so oft du willst. Dann muss er keine Nebenkosenabrechnung erstellen. Mit einer Pauschale ist alles abgegolten. Er kann nichts nachfordern, du kriegst nichts zurück. Und dann ist auch nix mit Einsicht in die Belege. Ich frage nicht ohne Grund!

@Lotta1965

Es ist keine Pauschale die gezahlt wird.

@Shogolade

Das ist die wichtigste Frage überhaupt.

Wenn du eine Pauschale zahlst, gibt es keine Abrechnung und du hast auch keinerlei Ansprüche.

 Wenn monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart sind, muss der V. jährlich für einen Zeitraum von 12 Monaten über diese abrechnen. Das innert 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes.

Ist lediglich eine Pauschale (für Heiz- und Wassererwärmungskosten unzulässig) vereinbart, gibt es keine Abrechnung.

Der Anspruch auf Abrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.

Gerät der V. mit der Abrechnung in Verzug, sind Nachzahlungen nicht mehr fällig.

Hat der Vermieter nicht fristgerecht abgerechnet, hat der Mieter nach vergeblicher Fristsetzung das Recht, die Vorauszahlungen künftig zurück zu behalten, bis abgerechnet wurde. Danach ist  der Zurückbehalt nachzuzahlen. Auch hier gilt die Verjährung von drei Jahren.