Vermieter reagiert nicht auf Schadensmeldung, reicht die Meldung aus?

8 Antworten

Schreibt nochmal und setzt ihm eine Frist, bis zu der er den Mangel beheben muss. Verstreicht die Frist, könnt ihr die Miete mindern oder aber den Mangel selbst beheben und die Kosten von der Miete absetzen.

Pennylane11 
Fragesteller
 13.05.2012, 21:55

WIe gesagt, mir ist ziemlich egal, ob sie es behebt, auch will ich die Miete nicht mindern, ich will nur wissen, ob ich grds. meine Pflicht erfüllt habe oder sonst noch etwas veranlassen muss=

Habt ihr das per Einschreiben gemacht ? Nur dann könnt ihr belegen, auch wenn sich die Vermieterin nicht bei euch meldet, daß ihr den Schaden gemeldet habt.

Pennylane11 
Fragesteller
 13.05.2012, 17:45

Ja haben wir.

Pennylane11 
Fragesteller
 13.05.2012, 17:48

Reicht denn die Meldung aus oder nicht? Das wollte ich doch wissen?

Also,

da dir egal ist, wie sie reagiert, ist alles gut!!! Du bist deiner Pflicht der Mängelanzeige nachgekommen und das sogar per Einschreiben. Damit hat sich das für dich erledigt. Ich würde noch ein Schreiben hinterherschicken, dass sich die Feuchtigkeit inzwischen sichtbar ausbreitet und fertig. Du hast nichts zu fürchten!!!

Ihr wart verpflichtet, den Schaden = Mangel anzuzeigen um größeren Schaden abzuwenden. Das habt ihr getan. Möglicherweise versäumt, eine Frist zur Beseitigung zu stellen. Holt das jetzt unter Bezugnahme auf diese Meldung nach, schriftlich per Einwurfeinschreiben, Frist zwei Wochen. Bleibt er weiterhin außen vor, d.h., er macht nichts, dürftet ihr selbst die notwendigen Arbeiten in Auftrag geben und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Nun kommt es dabei natürlich auf den Umfang der Reparatur und dren Kosten an. Ihr wäret verm. nicht gewillt und in der Lage, umfangreiche Dacharbeiten zu bezahlen (zu verauslagen). Das muss vor Ort geprüft und entschieden werden.

Auf alle Fälle dürft ihr von Beginn der Info an den V. an die Miete angemessen mindern. Hier halte ich 10% der Bruttomiete für angemessen. Um den Druck zu erhöhen, dürftet ihr zusätzlich einen Teil der Miete zurückbehalten (das dreifache der beabsichtigten Mietminderung). Demzufolge wäre dann ab nächstem Monat (Juni) und das solang der Mangel anhält, die Miete um 40% kürzen. Ihr solltet euch zunächst da bezüglich des Prozentsatzes der eigentlichen Mietminderung noch nicht festlegen, sondern vielmehr schreiben, dass ihr die Miete wegen des Mangels mindern und darüber hinaus einen Teil der Miete zurückbehalten werdet, zusammen 40%. Es bliebe u. U. einem Gericht vorbehalten, den eigentlichen Minderungsbetrag festzulegen. Die Mietminderung ist nicht nachzuzahlen, der Zurückbehalt aber sehr wohl, sobald der Mangel nicht mehr besteht

was willst du denn dann mit der meldung erreichen ,für den nachmieter ??du hättest die meldung per einschreiben schicken sollen ,dann hättest du heute den beweis in der hand ,etwas geschrieben zu haben .ich würde es noch mal telefonisch probieren .ansonsten reicht es ,dem vermieter 4 wochen zeit zu geben ,um die sache zu beheben .ansonsten könntest du einen malerbetrieb beauftragen und auf vermieters kosten renovieren lassen.wenn die flecken so schnell kamen ,könnte es sich auch um eine überschwemmung in der oberwohnung handeln .frag doch da mal nach .

Pennylane11 
Fragesteller
 13.05.2012, 17:48

Ich will damit erreichen, dass ich für eventuelle Folgeschäden nicht haftbar gemacht werden kann, indem ich meine Pflicht erfülle und dem VM Schäden an der Mietsache melde. Ich habe das auch per Einwurfeinschreiben geschickt, da meine VM da schwierig ist und Übergabeeinschreiben einfach nicht annimmt.

Und wieso sollte ich das beheben lassen? Das war ja grade meine Frage, MUSS ich jetzt noch etwas machen oder reicht es aus, ihr den Schaden mitzuteilen? Schließlich ist es ja ihr EIgentum und sie muss ja wissen ob sie es repariert oder nicht?

makazesca  15.05.2012, 21:15
@Pennylane11

wie @haesilein schon sagte ,bei abnahme der wohung habe bitte unbedingt noch eine oder auch 2 weiter personen dabei .weise VM noch mal daraufhin ,dass du ihr ja schriftlich bescheid gesagt hast ,wegen der deckenschäde und laß die von ihr schriftlich bestätigen ,dass sie das zur kenntnis genommen hat und an dich keinen anspruch stellen wird.das problem könnte natürlich sein,das dein VM versucht dich zur kasse zu bitten indem sie behauptet ,dass du schlecht gelüftet hast und darum der feuchtzustand entstanden ist.ich würde auf jeden fall noch vor dem auszug versuchen ,dass sie sich deine wohnung ansieht .hast du dich beim obermieter schlau gemacht ,wegen wasserschaden??notfalls frag doch einfach mal beim mieterverein an ,könnte sogar sein ,dass du eine einmalige auskunft kostenlos bekommst.