bedingt die Größe einer Wohnung die maximale personelle Belegung, wenn dadurch die Feuchtigkeit durch Atemluft steigt und Schimmelgefahr besteht?

5 Antworten

Wenn du dafür sorgst, dass die Feuchtigkeit aus der Raumluft abziehen kann, zum Beispiel durch lüften, spielt die Belegung durch Personen keine Rolle.

Erhöhte Luftfeuchtigkeit kann auch andere Ursachen haben. Zum Beispiel übermäßiges Trocknen von Wäsche. Kochen, Duschen, Zimmerpflanzen, Aquarien, u.v.m.

Nein. Gesetzlich geregelt ist das nicht. Es gibt aber eine Luftwechselrate die man beachten sollte (macht aber kaum jemand). Das Hauptkriterium für Schimmelbildung ist auch nicht nur der Feuchtigkeitsgehalt, sondern auch die Raumtemperatur und die Oberflächentemperatur der Bauteile. Diese 3 Werte gehören immer zusammen.

Nö. Die max. personelle Belegung einer Wohnung im Verhältnis zur qm-Zahl wird einzig und allein durch die finanziellen Möglichkeiten der möglichen Bewohner generiert. Kurzatmigkeit wird übrigens dabei sowieso nie berücksichtigt.

Der Gesetzgeber nimmt im Allgemeinen an,daß ansonsten auch insolvente Mieter zum Lüften aus freien Stücken in der Lage sein müßten. Daher kein extra Gesetz.

:-)))

Nee,ist es nicht,viele Zimmerpflanzen und ein Aquarium lassen die Luftfeuchtigkeit in Räumen auch steigen,und die sind auch nicht verboten für Wohnräume.

Das bedeutet jetzt aber nicht das man eine 30m2 Wohnung mit 25 Menschen belegen kann,da spielt der Vermieter und die Nachbarn nicht mit