Vermieter lehnt Bürgschaft ab, verlangt Zweitunterschrift. Ist das erlaubt?

6 Antworten

Der Vermieter bestimmt die Bedingungen, zu denen seine Wohnung vermietet wird.

So ist also an seiner Forderung nichts auszusetzen. Auch wenn du als Mutter nicht in der Wohnung wohnst, bildest du mit deinem Sohn eine Mieterpartei, die wie jede andere auch Kaution zu hinterlegen oder eine Bürgschaft beizubringen hat, falls der Mietvertrag das fordert.

Dein Eintritt in den Vertrag stellt eine höhere Sicherheit für den Vermieter dar. Dein Sohn kann ohne deine Zustimmung nicht den Vertrag kündigen so wie auch du nicht ohne Zustimmung deines Sohnes kündigen kannst. Du haftest gesamtschuldnerisch auch für Schäden, die dein Sohn verursacht. Achte also darauf, dass dein Sohn haftpflichversichert ist. (60€ im Jahr oder deine Haftpflichtvers. greift auch für die 2. Wohnung)

Franka44 
Fragesteller
 13.09.2018, 21:43

Das leuchtet mir ein. Leider ist der Wohnungsmarkt so angespannt, dass ich wohl auf das Verlangen eingehen muss, wenn mein Sohn in eine eigene Wohnung ziehen möchte/ soll ( mit fast 25 J. ist es etwas anstrengend geworden).

Die Wohngeldgeschichte bereitet mir auch noch Kopfzerbrechen...

Gerhart  13.09.2018, 22:30
@Franka44

Du musst dich unter der neuen Adresse nicht anmelden.

das ist erlaubt. Diese Variante erlaubt ihm, schneller an sein Geld heranzukommen als bei einer Bürgschaft.

Franka44 
Fragesteller
 11.09.2018, 23:22

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ja, ist erlaubt. Der Vermieter darf entscheiden an wen und unter welchen Bedingungen er etwas vermietet.

Fortuna1234  11.09.2018, 23:19

Bei der Wohngeldberechnung fließt drin Gehalt auch nicht mit ein, du wohnst dort nicht.

Franka44 
Fragesteller
 11.09.2018, 23:24

Besten Dank !!!

Ich würde mich da mal anwaltlich beraten lassen

Und ich würde Dir auch von der Bürgschaft abraten. Zahlt Dein Sohn die Miete nicht, musst Du zahlen.

Ich hatte eine Bürgschaft für mein Kind - nie wieder. 3 Jahre (bis zum Ende der Ausbildung nur zittern.

anitari  12.09.2018, 07:01
Und ich würde Dir auch von der Bürgschaft abraten. Zahlt Dein Sohn die Miete nicht, musst Du zahlen.

Das muß sie auch wenn als Mieter mit im Vertrag steht. Also gehupft wie gesprungen.

beangato  12.09.2018, 09:40
@anitari

Stimmt. 

Deswegen doch:

Ich würde mich da mal anwaltlich beraten lassen

Franka44 
Fragesteller
 13.09.2018, 21:49

Ja, aber noch weitere Jahre im gemeinsamen Haushalt sind auch keine Option. Ohne mindestens eine Bürgschaft oder im jetzigen Fall eine "Mitmieterschaft" ist auf dem hiesigen Wohnungsmarkt nichts zu machen.

beangato  13.09.2018, 21:58
@Franka44

Dein Sohn ist erwachsen, wie ich aus einem Kommentar entnehme. Mein Kind war das damals nicht.

Bekommt Dein Sohn kein Bafög, keinen Unterhalt, nichts? Das sollte dem Vermieter genügen.

Ich würde echt eine andere Wohnung suchen. Oder muss er von jetzt auf nachher ausziehen?

Franka44 
Fragesteller
 13.09.2018, 22:06

...es wird Zeit für getrennte Haushalte...

Lehnen Sie die Unterzeichnung des Mietvertrages ab!

Man sollte nie ein Mietverhältnis eingehen, dessen Bedingungen nicht passen; das gilt für beide Seiten!