Bürgschaft und Mietkaution?

Hier der Auszug aus dem Vertrag  - (Mietrecht, Vermieter, Kaution)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bürgschaft besteht für EUER Geld, das ist EURE Sicherheit dass der Vermieter die Kaution nicht einfach so verprasst und sie euch hinterher nicht zurückzahlen muss - wenn er das Geld nicht mehr hat springt die Sparkasse ein.

Aber die Kaution müsst ihr natürlich erstmal bezahlen ;)

Für den Vermieter ist es eigentlich egal, ob ihr die Kaution in bar zahlt, oder in Form einer Bankbürgschaft. Die Kosten für die Bürgschaft tragt ja dann ihr.

Wenn er sich darauf nicht einlassen will, könnt ihr aber nichts machen, sonst bekommt ihr die Wohnung eben nicht.

Für den Vermieter ist es eigentlich egal, ob ihr die Kaution in bar zahlt, oder in Form einer Bankbürgschaft.

Eben nicht: Das Geld hätte er in drei Monaten, ob er die Bürgschaft je in Anspruch nehmen kann, weiß er nicht: Widersprechen die Verpflichteten der Inanspruchnahme, müsste er vorschüssig klagen :-(

Ähnlich wie bei einem Wechsel oder Scheck für die Miete gilt: Ein damit abgegebenes Zahlungsversprechen ist im Ergebnis für den Gläubiger zunächst wertlos :-O

Das ist für eure Sicherheit.
Die Kaution müsst Ihr natürlich noch zahlen. Steht im MV drin, dass die Kaution NUR bar akzeptiert wird?

Nein, durch Überweisung, nachzulesen auf S 2. unter Nr. II des MV. Demnach muss der VM kein Bargeld akzeptieren noch Quittungen über Geldempfänge ausstellen, wenn es so vereinbart ist.

Bei der Kaution gilt, nur Bares ist Wahres. Eure Vermietergesellschaft weiß Bescheid.

ich ziehe Ende diesen Monats mit meinem Freund in eine Neubauwohnung.
Die Kaution für die Wohnung beträgt etwa 1400€, was für uns recht happig
ist. 

Dann ist die Wohnung für Euch zu teuer.

Einrichten müßt ihr sie schließlich auch noch.

und auf das wir Zinsen kriegen. 

Das glaubt ihr hoffentlich nicht. Marktüblich ist praktisch 0 zu Zeit.

Und jetzt macht ihr vielleicht auch noch den Fehler, Euch beide als Mieter in den Vertrag eintragen zu lassen. Habt ihr Euch eigentlich schon Gedanken gemacht, was passiert, wenn es nicht funktioniert?

Dieses Formu ist voll mit dem Problem, dass einer auszieht oder ausziehen soll und der Mietvertrag bleibt trotzdem für alle drei bestehen und da wieder raus zu kommen, wenn einer in der Wohnung bleiben will, ist sehr schwierig. Geschweige denn, wenigstens an den Teil der Kaution zu kommen, der einem selbst als Ausziehender zusteht.

Du hast leider in deinem langen Kommentar meine Frage nicht beantwortet. Happig ist die Kaution für uns, gerade weil wir auch eine Küche, einen Schrank und eine Waschmaschine dazukaufen, wir haben das schon alles bedacht und können uns diese Wohnung leisten. Und ja, wir haben "den Fehler gemacht", uns beide als Mieter eintragen zu lassen. Falls es zu einer Trennung kommen sollte, wird keiner von uns beiden die Wohnung finanziell weiter halten können. Was die Kaution betrifft, teilen wir sie uns nicht, wir haben das klar getrennt. Einer übernimmt die Kaution, der andere die Küche.
 Sehr hilfreich war deine Antwort leider wirklich nicht.

@Mialinay

Tut mir leid, wenn ich Dir nicht wirklich helfen konnte, aber die Antwort auf Deine Frage hast Du ja von woanders her erhalten.

Zumindest weißt Du damit auch, dass Eure Kaution, die ihr nun mal aufbringen müßt, weil nichts anderes akzeptiert wird, gut und sicher verwahrt wird.

Trotzdem erdreiste ich mich, nochmal auf Deine Situation einzugehen und mich über etwas auzulassen, was mich eigentlich nichts angeht.

In den allermeisten Fällen wollen Vermieter einen Betrag in bar oder die Kaution in max. 3 Raten überwiesen haben. Will man eine Wohnung anmieten, auch wenn es noch so happig ist, muss man das Geld u. a. auch für die Kaution aufbringen, auch wenn der Umzug und die Neuanschaffung von Einrichtung das Budget schon sehr beansprucht.

Würde Eure Bank eine Bürgschaft geben, so würde sie sicher auch einen Verbraucherkredit gewähren, um diese momentane Beanspruchung zu schaffen.

Gemeinsamer Mietvertrag? Wenn ihr Euch der Problematik bewußt seid, dass einer allein die Wohnung im Falle einer Trennung nicht halten kann, sollten ihr jetzt, wo ihr Euch gut versteht, dafür Vorsorge treffen. Macht einen gemeinsamen Text, wo drin steht, wer von Euch die Kaution wieder erhält und auch wer die Küche behält, bzw. ggf. eine Ablöse der Nachmieter für die Küche. Regelt das jetzt, denn später würdet ihr nur noch streiten, denn der Vermieter hat im Falle einer Kündigung des Mietvertrags immer die Möglichkeit, selbst zu wählen, wem er die Kaution schuldbefreiend auszahlt. E rmuss sie auch nicht zwingend auf das Konto zahlen, von dem immer die Miete kam. Zudem kann es sein, dass die Kaution erst lange nach dem Auszug ausgezahlt wird und dann wird es erst recht schwierig, wenn er sich den "Falschen" aussucht.

Im Falle einer Trennung kann es auch schwierig sein, wenn einer von Euch sich der Kündigung verweigert. Einer von Euch zieht aus und der andere sagt "und trotzdem zahlst Du weiter, solange Du auch im Mietvertrag stehst. Die Wohnung gebe ich nicht auf."

Der-/diejenige der auszieht, haftet also mit, auch wenn in der Wohnung schon längst der/die Nachfolger/in eingezogen ist.

Wenn ihr Euch jetzt einig seid, dass im Falle einer Trennung automatisch jeder dem anderen die Zustimmung und somit Vollmacht zur Kündigung des Mietvertrags erteilt, kann das nicht passieren. Sollte dann wirklich der verbleibende Part die Wohnung behalten wollen, kann man das leichter regeln, als den Widerstand eines von beiden gegen eine gemeinsame Kündigung zu beenden.

Falls Du den Text hilfreich findest, ok, wenn nicht, schmeiß ihn einfach weg.

Eure Mietsicherheitsleistung (Kaution) ist getrennt vom Vermögen des VM anzulegen und verzinst zurückzuzahlen, sobald kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht. Die Erklärung seiner Bank bestätigt dies und garantiert euch Auszahlung selbst bei Insolvenz des Vermieters. Alles bestens.

Natürlich darf der VM eure Kaution in bar oder per Überweisung verlangen, aber richtigerweise nur in drei aufeinanderfolgenden Raten, beginnend mit Einzug und erster Mietzahlung und muss sich nicht auf eine Bank-Bürgschaft eurerseits beschränken: Die müsste er nämlich geltend machen, ihr könntet die Inanspruchnahme verweigern; die 1400 EUR hätte er aber sicher.

Wie ihr euch ab Vertragsbeginn dreimal hintereinander 466,66 EUR aus den Fingern leiert, bliebe euer Problem. Wenn eure Bank für den Betrag bürgt, sicherlich auch für ein entsprechendes Darlehen, oder?

G imager761