Kann man eine/n Übernahme/Kauf einer Küche in einer Vereinbarung Mieterwechsel anführen?

5 Antworten

Was soll eine Vereinbarung zum Mieterwechsel sein?

Es gibt einen Mietvertrag, der fristgerecht gekündigt wird. Und wenn man es schafft, schließt man einen Kaufvertrag mit einem Nachmieter, der Interesse hat, z. B. eine Einbauküche abzukaufen.

Hat man einen solchen Kaufvertrag geschlossen und der Vermieter verlangt trotzdem, dass die Küche ausgebaut wird oder der Vermieter entschließt sich, mit dem Küchenkäufer doch keinen Mietvertrag abzuschließen, ist der Kaufvertrag nicht viel wert.

Eine "Vereinbarung zum Mieterwechsel" kommt hierbei nicht vor und ein Vermieter wird eine solche nicht abschließen. Wozu sollte das für ihn gut sein?

Der Nachmieter soll noch vor Ablauf der Kündigungsfrist in die Wohnung einziehen und anschließend (vorher mit Vermietung abgesichert) eine eigenen Mietvertrag bekommen.

Das wird so nicht funktionieren. Die einzige Absicherung, der ein Vermieter zustimmen wird, ist ggf. tatsächlich der Abschluss eines Mietvertrags mit einem Nachmieter, in dem festgehalten wird, wann frühestens ein Einzug möglich bzw. gestattet wird.

Der Vermieter wird mit Dir keine Vereinbarung treffen, die den Mietvertrag vorzeitig beendet. Stell Dir nur mal vor, die Wohnung ist von Dir geräumt, aber total verdreckt, Wände, Türen, Fensterrahmen beschädigt und er muss Dir noch eine Frist zur Nachreinigung und zur Schadensbeseitigung geben. Da ist es schnell Essig mit der vorzeitigen Aufgabe der Wohnung.

Auf solche Spielchen lassen wir uns als Vermieter nicht ein. Das Risiko, das wir auch gegenüber den Nachmietern zu tragen hätten, ist viel zu groß. Angenommen, der Nachmieter kann nicht zum vertraglich zugesagten Zeitpunkt einziehen aus o. g. Gründen. Er hat aber schon sein Umzugsgut auf dem Umzugswagen und nun wird das Zeug noch 2 Wochen eingelagert und die ganze Großfamilie geht erst einmal in ein Hotel?

Dein Vermieter entscheidet, ob und wem er Nachmietvertrag anbietet und ob er deine vertragsgemäß geschuldete Räumung der Mietsache mit Ausbau deiner EBK beansprucht.

Da kannst du mit dem Interessenten vereinbaren und er dir unterschreiben, was du willst, es wäre nichtig.

G imager761

Vereinbarungen zwischen Noch- und Nach-Mieter sind mietrechtlich völlig wurscht.

Der Vermieter kann vom Noch-Mieter verlangen das dieser die Mietsache vollständig geräumt an ihn zurück gibt.

und der Nochmieter eine durch das Küchenstudio geplante Küche herausreißen soll, obwohl der Nachmieter sie übernehmen möchte.

Also wenn keine triftigen Gründe für einen Ausbau der Küche vorliegen, fände ich dies sehr bedenklich in jeglicher Hinsicht.

@hejaaa

Das ist allein des Problem des Nochmieters. Wenn ich weiß ich wohne nicht ewig in einer Wohnung kauf ich mir doch keine EBK für mehrere tausend Euro.

Bedenklich hin oder her, der Vermieter kann verlangen das die Mietsache komplett geräumt an ihn zurück gegeben wird.

@anitari

… und manchmal gibt es Vermieter, die mit ihren Mietern noch ein Hühnchen zu rupfen haben und das dann rein aus Schikane verlangen.

@hejaaa

Das darfst du so sehen, zumal eine ausgebaute Küche nur zum Bruchteil ihres Zeitwertes verkäuflich sein dürfte, deren Um- und Aufbaukosten der Kaufinteressent ja mit kalkuliert. Aber was hat dein VM damit zu tun?

Was ist de jure daran bedenklich, wenn der VM sein Eigentum an seinen Wunschkandidaten vermieten möchte? Der seine eigene Küche mitbringen möchte ohne die Kosten der Räumung und Entsorgung deiner EBK zu tragen? Oder dein VM die nicht bezahlt, was er müsste und deshalb auf vertraglich geschuldeter geräumter Übergabe besteht, auch deshalb, weil er die Wohnung damit möglichst vielen Interessenten anbieten kann, die ganz andere Vorstellungen über ihre künftige Küche haben dürften?

Genau deshalb ist die Rechtslage so, wie sie ist, damit du deinen Nachteil nicht zum Nachteil für andere machen kannst :-)

G imager761

@anitari
Wenn ich weiß ich wohne nicht ewig in einer Wohnung kauf ich mir doch keine EBK für mehrere tausend Euro.

Doch gerade dann, kalkuliere aber Zukauf neuer Arbeitsplatten, Zusatzmodule mit mehrjähriger Nachkaufgarantie und Auf- und Abbaukosten für einen absehbaren Umzug einfach mit ein.
Das ist günstiger als ein Billigmodell, dass keinen Ab- und Neuaufbau überlebt oder nach zwei jahren nur noch Holzabfallpreis erlöst.

Bedenklich hin oder her, der Vermieter kann verlangen das die Mietsache komplett geräumt an ihn zurück gegeben wird.

So ist es und das gilt für Vorhänge, Lampen, Teppichböden wie für die Einbauküche, was man als M wissen und schon beim Einbau berücksichtigen darf.

Dann musst du eben mit diesem potentiellen Nachmieter einen Kaufvertrag über deine Küche schließen. Rechtlich bist du verpflichtet, die Wohnung vollständig zu räumen.

Aber nicht verpflichtet, wenn man diese Pflichten mit einer solchen Vereinbarung auf den Nachmieter überträgt.

Tritt dieser dann von seiner Pflicht zurück, möchte man sich eben von der Freiheit bedienen, einen Nachmieter zu suchen, der bereit ist, diese Pflichten zu übernehmen.

Und leer wird die Wohnung eben bis auf die Küche übergeben, welche schließlich bezahlt werden soll, das sie ihren Wert hat.

@hejaaa
Aber nicht verpflichtet, wenn man diese Pflichten mit einer solchen Vereinbarung auf den Nachmieter überträgt.

Nein.

Wie schon in meiner Antwort erwähnt, Vereinbarungen zwischen Noch- und Nachmieter sind irrelevant. Sprich müssen den Vermieter nicht interessieren.

@hejaaa

Du als Mieter kannst aber die Wohnung nicht blockieren, bis du einen Käufer für deine Küche gefunden hast. Oder du musst eben so lange die Miete weiter zahlen.

Natürlich, warum soll das nicht erlaubt sein? Es gilt Vertragsfreiheit. Der Käufer kann dann entscheiden, ob er unterschreibt.