Verletzung der Aufsichtspflicht (Kita)?

5 Antworten

Bei einem 6jährigen Kind muss kein Erzieher minütlich dabei sein.

Es kann nun mal passieren, dass Kinder sich schubsen, das ist aber keine Aufsichtspflichtverletzung. Das Kind hätte ja auch geschubst wenn die Erzieherin dabei gewesen wäre. Hier hätte die Aufsicht keinen Unfall verhindert, deshalb ist das keine Aufsichtspflichtverletzung.

Da passiert - nichts.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sechsjährige dürfen mMn unbeaufsichtigt in den Garten. Bei Vierjährigen schwierig - vermutlich eher Ermessenssache, wird von verschiedenen Kitas vermutlich verschieden gehandhabt.

Könnte Verletzung der Aufsichtspflicht sein, könnte auch nicht - je nachdem, wie gut sein Anwalt ist, wenn du wirklich diesen Weg gehen willst.
Stellt sich mit nur die Frage: soll dein Kind weiterhin in diese Kita gehen?

Nein, der Knirps kommt dieses Jahr zur Schule.

Leider gab es schon des öfteren ähnliche Fälle. Zuletzt mit dem gestauchten Fuß meines Sohnes.

Hab ihn abends abgeholt & er hat gehumpelt. Ich dachte mir nichts dabei bis der Fuß morgens dick wurde. Bei der Anmeldung sagte mein Kind, dass er doch in der Kita gestürzt ist.

Es folgte der Anruf & plötzlich konnte man sich erinnern das das Kind 2x !!!!!! von der Bank abgerutscht und gestürzt ist. Er hat wohl nichts gesagt, deswegen erschien es als unwichtig.

Okay, dein Sohn scheint leicht ungeschickt zu sein - oder ist der Sturz von der Bank auch eine Verletzung der Aufsichtspflicht? Ich würde an deiner Stelle wirklich gut überlegen, bevor ich mich in diesen Kampf stürze. Das sind Nerven und möglicherweise Geld, das dabei draufgeht. Zudem - wer weiß, wessen Zukunft du damit schadest. Unfälle passieren, in Kitas, zu Hause, überall. Ob etwas schief gelaufen ist, wirst du vermutlich nicht mehr rausfinden, da die Leitung und die Erzieher zusammenhalten und deren Aussage dann gegen die deine steht (wobei du ja eigentlich keine Aussage hast).

@StopTheBull

Bitte ?

Er ist nicht ungeschickt, sondern dies ist beim Sport passiert! Der zweite Sturz, weil der erste das Gelenk schon hat anschwillen lassen.

@StopTheBull

Mein Sohn ist für sein Alter recht weit. Sehr vorsichtig, einfühlsam.

Es geht mir persönlich um die Art und Weise der Kita.

Eltern haben mir aufgrund des Unfalls ihre Geschichten gesendet & genau das angeprangert, was nun passiert ist.

Mir persönlich geht es ums Prinzip! Und natürlich um den Schadensersatz sowie Arbeitsausfall. Ich musste mit in der Klinik bleiben und schlafen.

Der Arbeitsausfall wird von deiner Krankenkasse aufgefangen, sowie eine Haushaltshilfe, wenn du eine benötigst und einstellst.

Es wird sehr schwer sein, hier eine aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen.
Rechtens ist es, dass man Kinder alleine in den Garten lässt.
Als Erzieher darf man, nach eigenem Ermessen eine gewisse Anzahl an Kindern für eine gewisse Zeit alleine lassen. Auch in den Garten. Weder das Alter der Kinder, noch die Anzahl oder die Dauer sind festgelegte Parameter. Die Erzieher können die Kinder einschätzen und dann abwägen ob es möglich ist, sie alleine raus zu lassen. Wischtuch ist hier, dass auch regeln besprochen wurden.
Im Grunde muss es schriftlich festgehalten sein, dass regeln regelmäßig besprochen wurden, denn auch das gehört zur Aufsichtspflicht.
Was natürlich die unterschiedlichen Aussagen angeht, ist es schwierig. Ich würde mit allen zusammen noch mal an einen Tisch und dann das besprechen.
Mit einer Anzeige wirst du wohl nicht gut durchkommen. Je nach Träger haben die 1. top Anwälte 2. Erfahrungen mit Eltern die Verfahren anzetteln 3. mehr Geld und den längeren Atem so ein Verfahren durch zu bringen.
Ich würde davon abraten.

Oh, schwierig.

In einer Kita hätte zumindest ein Erzieher da sein müssen.

Offensichtlich wollen die es vertuschen und du musst es nachweisen. Du brauchst die Aussagen der Kinder, evtl. mit Kinder-Psychologen, was auch das Einverständnis der anderen Eltern voraus setzt. Die sollten auch ein Interesse daran haben, da es das nächste Mal ihre Kinder sein könnten.

Die RAs können halt auch nur mit qualifizierten Aussagen was machen. Ich würde mich an die anderen Eltern wenden.

Mad

Nö, stimmt nur bedingt. War die ganze Gruppe ohne Erzieher draußen, dann ist das durchaus so, wie du schreibst. Waren nur ein paar größere Kinder alleine draußen, reicht es von der Aufsichtspflicht her, hin und wieder nach ihnen zu schauen. Sechsjährige sind in der Lage, sich alleine draußen aufzuhalten. Ein Gericht hat sogar entschieden, dass sie alleine am Straßenverkehr teilnehmen können.

@StopTheBull

Ab 4 kann man Kinder kurz alleine lassen - mit 6 schon eine ganze Ecke länger.

Offensichtlich definitiv!

ich wünschte mir, ich hätte die anderen Informationen nicht bekommen.

allerdings ist es ein komplizierter Bruch. Schrauben & Drähte sind jetzt im Arm. Folgeschäden nicht auszuschließen.

habe nur die Info anderer Eltern, dass kaum ein Erzieher aufpasst & alle meisten am Eingang sitzen und quatschen.

Keine Anzeige

Weil es aussichtslos ist ?

Weil die falschen bestraft werden. Das Problem liegt nicht an den Erziehern und die würden die Strafe bekommen. Das Problem liegt bei den Gesetzen wieviele Erzieher pro Kinder da sein sollen. vergleichbar wenn in einem Pflegeheim ein Bewohner zu lange in seiner vollen Windel liegt.