Verletztenrente pfändungsgeschützt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einkommen egal welcher Art sind bis zur Freigrenze ( Lediger ca. 960 Eur ) immer geschützt, erst was darüber ist kann gepfändet werden.

Diese wird mit dem Harz 4 zusammegezählt und darf nicht mehr betragen als die Summe der Freigrenze.

Das Problem ist , dass bei einer Kontopfändung dies gesondert beantragt werden muß.

Aber alle Sozialeistungen können innerhalb von 7 Tagen abgehoben werden.

Allerdings sollte man bei der BG mal nachfragen ob das Verletztengeld eine Sozialleistung ist oder eine Lohnersatzleistung.