Verletztenrente pfändungsgeschützt?
Jemand erhält Verletztenrente der BG plus ergänzend Hartz IV.
Unterliegt auch das Verletztengeld der Pfändungssicherheit (abheben innerhaln von 7 Tagen)?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Einkommen egal welcher Art sind bis zur Freigrenze ( Lediger ca. 960 Eur ) immer geschützt, erst was darüber ist kann gepfändet werden.
Diese wird mit dem Harz 4 zusammegezählt und darf nicht mehr betragen als die Summe der Freigrenze.
Das Problem ist , dass bei einer Kontopfändung dies gesondert beantragt werden muß.
Aber alle Sozialeistungen können innerhalb von 7 Tagen abgehoben werden.
Allerdings sollte man bei der BG mal nachfragen ob das Verletztengeld eine Sozialleistung ist oder eine Lohnersatzleistung.