Verkauft als Defekt - Käufer will Rückerstattung Motorrad
Schönen Guten Tag hab vor einem Monat mein Motorrad als Defekt / Ersatzteilspender Verkauft. Nun kam das Mororad endlich bei ihm an durch die Spedition. Doch nun geht es schon wieder los.
Das war Sein Text : > Da fehlt die komplette auspuffdichtung. Die vario haengt auf 5 schrauben . Batterie 100% tot. Rechte seit blaettert das ganze weiße lack ab. Haelfte der verkleidung ist ab und das lack abgenutzt . Da an der dna ist nur der halbe vergaser verbaut . Und selbst dieser war lose . Desweiteren war weder kuehlfluessigkeit noch oel im fahrzeug . Es fehlt der rechte spiegel . Und der linke ist defekt also das einschraubgewinde. Die hinteren nachgeruesteten blinker haengen auch einfach lose rum. Das komplette tacho funktioniert nicht so wie die 3 bedienknoepfe. Selbst der luftfilter haengt auf 2 schrauben auf halb 12. Die schutzbleche sind alle ab und da fehlen sehr viele schrauben.>
Naja ich hab ihm aber vorher schon alle Mängel in der Email geschrieben und im Angebot auf Mobile stand auch alles drin. Nun frage ?
Kann er gegen mich Vorgehen ? Denn im Kaufvertrag stand genau dies unter Sonstiges:
Verkaufe als Defekt / Ersatzteilspender Privatverkauf - Daher Keine Garantie Gewährleistung oder Umtausch
6 Antworten
also ich hab alles so beschreiben genau und er hat in Raten gezahlt die erste Rate Per Überweisung und die 2te musste er der SPedition geben bei Übergabe .. also Gar keine sorgen muss ich mir machen ?? Es ist ja eh als Defekt verkauft oder ?
Richtig, keine Sorge.
Und eine schlechte Bewertung kannst du auch bei Ebay entfernen lassen, wenn ER einen Betrug begehen will!
Ein Spinner. Ignorieren und vergessen.
Oder nicht ganz ingorieren....
Nochmal auf die Berchreibung/Vertrag hinweisen und Rücknahme verweigern.
Dankeschön macht mir echt Mut ! :) Werde ich jetzt auch so machen. MfG,
Hast du per PayPal verkauft?
Wenn nicht, mach dir keine Sorgen...auf diese eine negative Bewertung kannst du kontern und dann kann er dir den Buckel runter rutschen.
Wenn es so war, wie du schreibst, brauchst du nichts befürchten, selbst wenn er mit dem Rechtsanwalt droht oder damit dich anzuzeigen, keine Panik!
Der kann Dir überhaupt nix.
Da gilt gekauft wie gesehen. Nur arglistig versteckte Mängel könnte er reklamieren, aber das was Du da beschreibst sind ja alles offensichtliche Dinge. Verkleidung/Lack/Blinker/Schutzbleche. Das sieht man ja alles sofort. Wenn er sich den Bock vor dem Kauf nicht ansieht ist er selber schuld.
Der Teil im BgB der früher mal im Fernabsatzgesetz geregelt war gilt ja nur für gewerbliche Anbieter. Und bei Dir steht ausdrücklich "Privatverkauf".
Wenn der Käufer von den Mängeln die er beanstandet bei Vertragsabschluss wusste und das belegbar ist hast du nichts zu befürchten.