Ebay Käufer beschwert sich wegen def. Ware obwohl diese als Defekt Deklariert war?
Guten Abend zusammen.
Ich habe vor einigen Tagen ein paar Kameras verkauft (Niedriger 2 Stelliger Betrag).
Diese als Defekt deklariert. Nun schreibt mir der Käufer, dass die Kamera schon mal offen war und will Nachverhandlung betreiben. Er sagt, dass lose Teile in der Kamera sind.
Zudem habe ich in dem Inserat folgenden Text:
Hinweis: Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann Ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden auf Garantie, Rücknahme, Minderungen sowie Nachverhandlungen ausdrücklich zu
verzichten. (§312 d. Abs. 4 Nr. 5 BGB) und erkennt dies mit seinem Kauf an!
Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Verkaufsaktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware.
Wie soll ich mich verhalten?
Kann er mich anzeigen wegen sowas?
-> Wäre das Zivilrecht oder Strafrecht?
2 Antworten
Es gibt kein "neues EU-Recht", man muss nicht jeden Nonsens ungeprüft irgendwo abschreiben.
Klicken: Ebay und das neue EU-Recht
Wenn Du wie vermutet an der neuen Zahlungsabwicklung teilnimmst, dann hast Du ganz schlechte Karten, wenn der Käufer einen Käuferschutzfall eröffnet.
Und das kann er 180 Tage lang tun.
Wie deutlich waren diese denn als Defekt deklariert? Kannst du vielleicht die Anzeige reinstellen?
Hier werden insgesamt 3 Kameras im Set versteigert.
Sie wurden leider auf der Baustelle von Bauarbeitern unsachgemäß behandelt. Bei dieser Auktion handelt es sich um defekte Ware. Im Lieferumfang ist das enthalten was auf fen Bildern zu sehen ist.
Das war der Text
Sonnenklare Aussage. Aber trotzdem hat der Käufer viele Möglichkeiten. Kauf anfechten wegen Irrtum. Käuferschutz.
Entweder drauf ankommen lassen. Oder zurück senden lassen, payback und neu einstellen.
Zzgl. Rechtstext (s. Oben)