Verkauf einer Garage aus einer Garagengemeinschaft

3 Antworten

das Grundstück kannst du nie verkaufen, da es ja ein Gemeinschaftsgrundstück ist. Du kannst nur das Sondernutzungsrecht dieses Grundstückes inklusive Garage verkaufen. Eventuell ist laut Teilungsvertrag der Verkauf Zustimmungspflichtig oder es besteht ein Vorkaufsrecht für die übrigen Eigentümer

Schau mal in die Urkunde von Deinem Erwerb, als Du die Garage gekauft hast. Meistens hat jede Garage eine eigene Nummer im Grundbuch, das heißt, Du kannst sie problemlos weiterverkaufen. Manchmal gehört zur Garage noch ein Hofgrundstück dazu, das kann entweder direkt (ebenfalls mit eigener Grundbuch-Nummer) bei der Garage dabei sein oder als Anteil zum Gesamteigentum aller Besitzer gehören. Erkundige Dich mal bei den bestellten Vertretern der Eigentümergemeinschaft (ich nehme an, die meisten Garagenbesitzer werden auch Wohnungseigentümer sein und sind dann als solche Beteiligte der Eigentümergemeinschaft) oder der Hausverwaltung, ob es bei Verkauf einer Wohnung oder Garage eine Vorschrift gibt, daß zuerst die Eigentümergemeinschaft befragt werden muß, daß sie mit dem Verkauf einverstanden sind. So eine Klausel gibt es zumindest bei Wohnungsverkäufen häufiger, von reinen Garagen-Verkäufen weiß ich es nicht.

Ich denke schon. Du verkauft Deinen Anteil am Grundstück und das Nutzungsrecht an einer bestimmten Garage. Der neue Käufer muss dann in die bestehende Gemeinschaftsordnung eintreten. Näheres kann Dir Dein Notar sagen denn Grundstücksverkäufe, egal wie klein der Anteil ist, muss über einen Notar getätigt werden,