Verhalten Mit Arbeiter Arbeitsamt Kusel?

3 Antworten

Eine korrekte Rechtschreibung, vernünftige Zeichensetzung, und ein geordneter Text würde zur Verständlichkeit deines Problems bei tragen.

Leider ist das nicht der Fall, und aus den wenigen Teilen, die man verstehen kann, ist keine Antwort möglich.

PS: Ein Richter kann bei einem Prozess nicht grundsätzlich einen Anwalt verbieten!

Falls du hier von einem Pflichtverteidiger fabulieren solltest (was auch nicht klar wird bei deinem wirren Geschreibsel: Der steht dir beim Amtsgericht nicht zu, da dort keine Anwaltspflicht besteht. Dir ist es aber frei gestellt, dir selbst einen Anwalt zu suchen. Die Kosten dafür kannst du über die Prozeßkostenhilfe abrechnen.)

Wende dich dann an DEN Anwalt, den du dir dann ausgesucht hast, und erzähl dem, worum es geht. Vielleicht wird der ja aus deinem Text schlau.

Ach ja: Der müsste dann auch wissen, WIE du dich beschwert hast (Wortlaut).

So oder so: Dein Problem gehört hier nicht rein.

BalZakBarsoom  03.08.2017, 13:46

PS: Wenn man sich beschwert, sollte man schon wissen, dass für Hartz 4 das JOB-CENTER zuständig ist, und nicht das Arbeitsamt!

Man hat in Deutschland fast immer das Recht sich bei höheren Stellen zu beschweren und wenn die Bescheide vom Sozialgericht sehr häufig als Fehlerhaft eingestuft werden ist eine Beschwerde bei der nächst höheren Stelle dein gutes Recht aus meiner Sicht und offensichtlich auch nicht unbegründet. Du darfst dabei nur keine unwahren Tatsachen behaupten oder sonstige verbotene Äußerungen tätigen. Du solltest deine Vorwürfe die du bei der Beschwerde geäußert hast beweisen können, besonders den Wortlaut der Beschwerde.

Das du keinen Anwalt bekommst, liegt wohl daran das der Prozess vorm Amtsgericht geführt wird und dort besteht kein Anwaltszwang. Solltest du mit dem Urteil allerdings nicht einverstanden sein, kannst du immer noch Rechtsmittel (Berufung oder Revision) einlegen und dann wird das Verfahren in der nächsten Instanz vorm Landgericht nochmal geführt bzw. das Urteil überprüft und dort besteht Anwaltszwang und du bekämst einen Pflichtverteidiger zugewiesen.

Du kannst mal im Internet suchen was da so zum Ablauf eines Strafprozesses vor dem Amtsgericht steht.

Herbert1972 
Fragesteller
 03.08.2017, 14:43

Danke an alle die mir so weiter geholfen haben, ist nur schade das jeder sich mehr gedanken um meine Rechtschreibung macht, als um den Fall selber, das ich eine Behinderung habe, die eben mir das schreiben schwer macht. Man muss doch nicht immer auf mir herum hacken. ich habe mir meine Behinderung nicht ausgesucht, soll ich in die Gaskammer gehen weil ich Rechtschreibschwäche  habe Legest bin .ich habe es mir nicht ausgesucht

herakles3000  03.08.2017, 17:50
@Herbert1972

Lass dich nicht von denen runter ziehen viele glauben nur eine gute Rechtschreibung reicht aus um im leben weit zu kommen  als  Autor oder Lektor stimmt das    wohl .Aber  nicht jeder der gut schreiben kann hat die schlechten Erfahrungen gemacht oder kapiert das er nach ein zwei Jahrzehnten dennoch damit ein Problem haben wird!

Selbst ein Schreib Programm  kann nicht alles  Richiteg schreiben!Und wen man  Ehrlich ist  jemand der so was  Durchmacht der hat  andere Probleme als sich darum zu kümmer das Die Orthografie Stimmt!

Ums einfach zu halten das  Jobcenter oder das Arbeitsamt bildet sich oft ein   Rechte eine Ausländischen  Botschaft zu haben oder sich nicht ans deutsche rechts system zu halten Du Hast jedes recht dich an jede höhere stell zu wenden und die miss Stände  an zu prangeer die Aufforderung alleine würde ich  benutzen um starfanzeige  gegen diese Einrichtung zu  machen wegen   Verletzung deiner rechte bzw deiner würde als Mensch!

Dir steht ein Anwalt zu und  bei solchen  Menschen wie du  beschreibst  ist das  notwendig den die schaden  den Staadt mit ihrem verhalten  gehe zum Amts Gericht mit der Bewilligung  vom Amt und beantrage einen Beratungsschein damit ist der Anwalt kostenlos Erstmal und wen du gewonnen hast  darf das Amt den und das Gericht selber Bezahlen.!Du kanst dich  zb auch an die zuständige regionalfdirektion wenden!

Duie könne  alles  verlangen aber mit welchem  recht   wäre es zu klären  außerdem  würde ich in so einem fall auch den Datenschutz  bezweifeln den woher wollen die wissen was du da gesagt hats !Und nicht  jemand  vom Amt stellt die Geld Forderungen wen dann  entscheidet das ein Gericht!

Das  Amt  denkt oft   durch seine eigen Unfähigkeit  das  ein hartz 4 Empfänger weniger Rechte hat als ein Straftäter  bzw  handelt so!Lass dich nicht runter ziehen sonder schalte deinen Anwalt ein und wundere dich nicht wen er sich  kräftig  auslacht das ist dann nicht  wegen dir so!

Das einzieg was du  nicht darf ist   diese beide  Personen direkt beleidigen (Schimpfwörter usw)Aber es gibt kein Gesetz das dir verbiete die Unfähigkeit oder das unkorrekte dort an zu pranger,Ich würde   beim nächsten mal deren Chef fragen ob die da auch geparkt worden sind weil die beiden unfähig in ihrem eigentlichen Job waren?

Viele  Glauben Leider Dass   wen man arbeitslos ist das  Man keine rechte hat  weil sie selber zu faul sind zum Nachzudenken!

Nim  dir selber einen Anwalt selbst wen du den ab stottern musst die   wollen dich aus tricksen! Und Ein Anwalt der gut ist kennt diese beiden wohl schon sehr genau oder die ganzen miesen Methoden   von diesem Amt!

Nach der sache  würde ich auch mal den bundesdastenschutz beauftragten einschalten oder woher wollen die wissen das du die verunglimpft hast!

BalZakBarsoom  03.08.2017, 13:28

Diese Antwort ist genau so konfus wie die Frage.

WAS BITTE SCHÖN hat der "Bundesdatenschutz-Beauftragte" mit diesem Fall zu tun????

Nichts, aber auch reinweg GAR NICHTS!

Wenn der Frager sich beschwert hat, bekommen die Mitarbeiter, völlig zu Recht, ein Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dazu gehört AUCH der Wortlaut der Beschwerde.

Deine Vorschlag, das fiele unter Datenschutz, ist völlig absurd. Das wäre so, als ob du nach dem Datenschutz schreist, wenn du einen Anhörungsbogen wegen sagen wir Geschwindigkeitsüberschreitung bekommst, und da drin ist ein Bild von deinem Nummernschild.

WIE BITTE sollen die Mitarbeiter sich denn rechtfertigen oder zu den Vorwürfen Stellung beziehen, wenn sie die Vorwürfe nicht kennen?

herakles3000  03.08.2017, 17:44
@BalZakBarsoom

Wiso ist der Datenschutz falsch das Gespräch hat  ja mit dem Ministerium stattgefunden und  wen man da keine verleumdet hat oder  verunglimpft und fachlich geblieben  ist kann  und darf das  Ministerium nicht mal einfach  raus geben wer sich da beschwert hat!Selbst  mit einem Guten  Grund sich zu beschweren mus das Ministerium auch darauf achten das  die betroffenen nicht einfach  irgendwelche Maßnahmen gegen den beschwerend unternehmen dürfen da ist  wohl einiges mehr  faul als  nur das Amt von den beiden !Hier geht es  auch um das bundesdatenschutz da es eine Bundes Behörde ist aber auch um andere fragen den  so hätte wie  beschrieben worden ist  nicht mal zu einer anklage kommen dürfen!

Was  das opfer  eines Amtes erleiden muss    ist das das amt grundsätzlich  nichts glaubt was  ein andere nicht Beamter dort sagt das ist dort die Realität hier  wird versucht  rechte auszuhebeln die jeder hat!Damit muss man nicht-mal als Amtsleiter    schriftliche  Beschwerden ordentlich Bearbeiten das kommt erst wen   die höheren stellen die Polizei oder  vorher ein   Gericht oder ein Anwalt sich einmischt!