Vergleichsangebot von Oliver Edelmaier nach Mahnbescheid

3 Antworten

Die Tatsache, dass der Edelonkel jetzt bei widersprochenem Mahnbescheid mit einem Vergleichsangebot kommt, zeigt nur zu deutlich, wie unseriös seine Forderung ist. Und es zeigt, dass der Edelonkel aus Lumpenhafen überhaupt gar nicht vor hat, die Sache vor Gericht zu bringen. Weil er nämlich ganz genau weiß, dass er keinen gerichtsfesten Beweis für seine Behauptung, Du hättest den Firm runtergeladen, beibringen kann.

Denn das überall übliche Vorgehen bei jemandem, der einen wirklich bestehenden Anspruch vertritt, wäre - wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird - sofort die Überleitung ins streitige Verfahren zu beantragen. D.h. er würde Dich verklagen.

Aber nicht noch herumkaspern mit einem "Vergleichsangebot" inklusive weiterer alberner Drohungen.

Das macht kein seröser Forderungssteller. Wieso sollte er? Denn wenn er die Rechtmäßigkeit beweisen könnte, dann müsste er doch nicht auf einen Teil der Forderung verzichten. Das würde kaum Sinn machen.

Bei einer von Anfang an unbegründeten Forderung erscheint das aber logisch, denn jetzt hat er gemerkt, dass Du rabiat bleibst, und jetzt legt er nochmal nach und versucht, Dich weichzukochen.

Es gibt für Dich aber jetzt keine Rechtspflicht, auf den Quark antworten zu müssen. Du hast keinen Rechtsnachteil, wenn Du das nicht tust. Wenn er was will, soll der Onkel doch vor Gericht klagen. Erst dann brauchst Du selbst einen Anwalt.

Entweder Füsse stillhalten.

Oder aber Anzeige wegen des versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und der Verleumdung erstatten. Wäre durchaus vertretbar.

Der Edelonkel braucht das wieder mal, gegen den wurde bereits wegen Inkasso von Gewinnspieleintragungsbetrug ermittelt. Der kriegt den Hals nie voll.

DigitalForce 
Fragesteller
 03.02.2015, 04:24

Danke für diese Information, sie hat mir sehr weitergeholfen.

Ich bin ehrlich am Überlegen, ob ich Anzeige gegen diesen Edelonkel erstatte.

Goofy62  03.02.2015, 20:12
@DigitalForce

Es kann Dir deswegen auf jeden Fall nichts negatives passieren. Solange das, was er behauptet, ersichtlich nicht stimmt.

mepeisen  05.02.2015, 07:33
@Goofy62

Verleumdung liegt hier nicht vor. Davon abgesehen: Ob Betrug vorliegt, ist natürlich regelmäßig schwer zu beweisen.

Hast du den Film runtergeladen? Nein? Wieso solltest du dann zahlen?

Wenn du den Film runtergeladen hast, sieht es natürlich ggf. anders aus.

Wenn natürlich direkt ein Vergleichsangebot kommt, dürften die, die da fordern, wenig Substanz haben.

DigitalForce 
Fragesteller
 29.01.2015, 15:37

Nein! Den Film habe ich nicht runtergeladen. Also auf das Vergleichsangebot nicht reagieren?

Und falls er das "gerichtliche Verfahren" einleiten sollte, weiß ich nicht, wie ich mich Verhalten soll. Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten. Und mich selbst vertreten kann gehörig nach hinten losgehen. :(

mepeisen  30.01.2015, 04:54
@DigitalForce
Also auf das Vergleichsangebot nicht reagieren?

Wenn du dir keiner Schuld bewusst bist, dann natürlich nicht darauf reagieren. Soll er doch klagen. Dann müsste er erst mal beweisen, dass du wirklich den Film bewusst runtergeladen hast aus einer offensichtlich illegalen Quelle. Seit den redtube-Abmahnungen tun sich Abmahner schwer.

Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten

Für so etwas gibt es "Prozesskostenhilfe"

Im übrigen würde ich dann beispielsweise so eine Kanzlei wie Solmecke empfehlen. Die sind darauf spezialisiert. Aber alles zu seiner Zeit.

Meine Glaskugel sagt, dass der Abmahner das nicht machen wird.

Wie genau setzt sich dieser Betrag eigentlich zusammen? Hattest du davon Kontakt zu einem Anwalt, der eine Unterlassungserklärung gefordert hatte?

DigitalForce 
Fragesteller
 03.02.2015, 04:19
@mepeisen

Ja, vorher hatte sich die Anwaltskanzlei "Rainer Munderloh" bei mir mit einer UE gemeldet. Ich habe darauf eine modUE zurückgeschickt. Daraufhin geschah 2 Jahre nichts, bis ich von "Rhein Inkasso", im Dezember letzten Jahres einen Brief bekam, worin ich aufgefordert wurde, einen hohen Betrag zu Zahlen. Daraufhin schickte ich einen Brief mit dem Betreff "Widerspruch und Zurückweisung der Forderung mangels Vorlage Gläubigervollmachten" zurück, welcher wiederrum mit dem Originalschreiben von Herrn "Rainer Munderloh" sowie irgendwelchen Kopien von Gerichtsurteilen beantwortet wurde, jedoch mir keine diesbezüglichen Gläubigervollmachten zugesandt wurden. Daraufhin folgte dann der Mahnbescheid, welchem ich natürlich widersprach.

Heute läuft die Frist des Vergleichsangebots ab, mal schauen, was nun geschieht.

mepeisen  05.02.2015, 07:31
@DigitalForce

Wenn man den Urheberrechtsverstoß gar nicht begangen hat, dann hätte man auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen. Wie dem auch sei. Soweit hast du also aus meiner Sicht alles richtig gemacht. Solange keine Vollmacht nachgewiesen wird, ist die Aktion des Inkassos samt Mahnbescheid nichtig.

Ansonsten wie bereits gesagt: Wer direkt Vergleichsangebote macht, ist von der Richtigkeit seiner Forderung nicht sonderlich überzeugt. Sobald es zur Klage kommt, sollte man einen auf Urheberrechtssachen spezialisierten Anwalt dazu ziehen.

Frage: Was wird an Beträgen gefordert , wie hoch sind die?

kann ich dir auch nicht sagen

allgemein

kommen sie mit der klage nicht durch, weise den vergleich zurück

sind ihre chancen gut, nimm ihn an