Vergleichsangebot wie hoch ansetzen?

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oder bezieht sich die 20-30% auf die "Hauptforderung" ?

Auf alles was tituliert ist, bzw. nicht tituliert, durchsetzbar aber noch nicht verjährt.

An wem soll ich die Briefe schicken Inkasso oder direkt zum Gläubiger?

Immer an den Gläubiger.

Da ich eine "Saubere" SCHUFA benötige ist wohl ein Vergleichsangebot das
beste in meiner Situation oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit
alles "Sauber" zu kriegen?

Nach Tilgung bleibt der Eintrag aber noch 3 Jahre bestehen, wenn auch mit dem Vermerk erledigt.

in meiner SCHUFA auskunft steht "Der Vertragspartner hat seine Forderung titulieren lassen......" bei der Summe ohne die Ganzen Zinsen (Hauptforderung =  883€ & 625€ ) da es schon über 3 Jahre her ist zählt also "nur" noch die Hauptforderung ?

Vielen Lieben Dank für deine Hilfe !!!
Schon schwer so ein Brief selber zu verfassen und loszuschicken zumal ich es solange hab "Schleifen lassen"

@memo2k

da es schon über 3 Jahre her ist zählt also "nur" noch die Hauptforderung ?

Ein Titel ist 30 Jahre lang gültig.

Tituliert wird auch nicht nur die Hauptforderung, sondern alles was im Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid steht und gegen das du nicht rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt hast.

Titelkopie solltest du im Rahmen deiner Vergleichsverhandlungen anfordern, sofern sie dir aus irgend einem Grund nicht vorliegt.

Prinzipiell so hoch wie du es irgendwie bezahlen kannst. Wenn du sagst du bist auf unabsehbare Zeit unter der Pfändungsgrenze, willst es aber erledigen und bietest 30% der Summe in größtmöglichen Raten freiwillig trotz unterschreiten der Pfädungsgrenze zu bezahlen, ein versuch ist es wert. Natürlich erhöhen sich die Chancen das der Vergleich angenommen wird umso höher die Gesamtsumme, aber auch umso höher die Raten sind. Ganz wichtig... nur etwas vereinbaren was auch 100% gehalten werden kann.

Genau das ist ja zur zeit die sache ich hab die möglichkeit JETZT es zu zahlen also keine Raten oder so sondern eine Einmal Zahlung zur verfügung hab ich max 1.000€ ....
Solange die mir ein "Gegenangebot" schicken würd ich es auch niedrig ansetzten hab halt nur angst das die sich stur stellen und direkt ablehnen ...
Naja mehr als NEIN sagen können die ja nicht :) mal schauen was bei raus kommt.

Vielen Dank für deine Hilfe/ Antwort

@memo2k

Sofort Geld ist ein sehr sehr gutes Argument. Das steigert IMHO die Vergleichbereitschaft enorm. Kann natürlich aber auch nach hinten los gehen weil dann bekannt ist das Geld da ist und Pfändungsversuche erfolgen könnten, aber ich denke mal jeder Gläubiger kann sich ausrechnen das bis der Gerichtsvollzieher vor Ort wäre bereits ein anderer Gläubiger dem Vergleich zugestimmt hat und das Geld weg wäre. 1000€ reichen ja gerade für 30%, probiers daher, du hast nichts zu verlieren.

Finde es auf jeden Fall schonmal gut das du die Situation bereinigen willst, gibt leider allzu viel leute die sich da sagen würden von dem Geld weis keiner, ich behalte es.

@Geheim0815

Klar kahm mir auch schon der Gedanke :) Aber das bringt nichts das geld ist paar tage/wochen später auch wieder weg die schulden bleiben aber bestehen...

Das Geld an sich hab ich ja nicht da da können die noch soviele leute her schicken da gibt es nichts zu holen hab halt nur das Angebot bekommen das ein Bekannter die schulden für mich begleicht.

Die Ganzen zinsen kommen ja von der Inkasso "Firma" wenn ich jetzt aber direkt die Gläubiger anschreibe sprich LBB und Eplus sind die dann überhaupt noch zuständig dafür oder stimmt es das die Inkasso firmen die Forderungen "Aufkaufen" und man somit dem eigendlichen gläubiger nichts mehr schuldet da die schulden jetzt an das Inkasso unternehmen gezahlt werden müssen ?

Ziemlich schwer da den überblick zu behalten und eine Schuldner beratung dauert einfach viel zu lange :(

Naja jetzt hab ich ja die Wichtigsten Infos zusammen :D

Vielen Dank an euch die mir mit ihren antworten endlich ein weg aus dem Ganzen schlamassel raus zeigen.

@memo2k

Sofern die Forderung nicht abgetreten wurde (dann müsstest du darüber aber informiert werden und zudem gibt es dann keine Inkassogebühren mehr) kannst du direkt mit dem Gläubiger verhandeln statt mit dem Inkasso.

Ein Vergleichsangebot macht man immer über eine dritte Person seies Vertrauens (Familienangehöriger), möglichst aber über eine Schuldnerberatung.