Vattenfall fordert mich auf, nach ca. 5 Jahren Stromkosten einer alten Wohnung nachzuzahlen, obwohl ich dort niemals Hauptmieter war. Wer hat die Beweispflicht?

10 Antworten

Ich sollte nach einer missglückten WG (unharmonisches Auseinandergehen) und dem Auszug der Hauptmieterin ( Vertragspartnerin des Stromanbieters) sollte ich neuer Hauptmieter werden. Ich hatte auch schon einen neuen, potentiellen Mitbewohner. Dazu kam es aber nicht (Wohnungsgesellschaft akzeptierte die Bürgschaft nicht etc.).

Anscheinend wurde ich dann trotzdem "hinterrücks" und ohne meine Wissen als Hauptmieter eingesetzt, so hat es mir die Vattenfall bestätigt. Trotz mehrmaligem Widerruf und der Erklärung niemals Hauptmieter/Vertragspartner gewesen zu sein, pochen sie auf Ihre Forderung. Man sagte mir Stromkosten wären eine "Bringschuld" die nicht verjährt. 

Ich habe weder Einsicht in Unterlagen noch über den Verbrauch etc, da ich ja nicht Vertragspartner war. Das Stromgeld wurde von mir immer an die Hauptmieterin überwiesen.

Komischerweise fielen letztens "kulanterweise" ein paar Mehrkosten (Anwalt/Inkasso/Adressprüfkosten etc.) der Forderung weg... Köder?

Die Mietverwaltung weigert sich mir eine die Einsicht bzw. eine Bestätigung der Hauptmieterschaft zu senden (um zu überprüfen ob es sich um Urkundenfälschung oder eine schlichtes "Missverständnis" handelt). Ich fürchte die haben da auch grobe Fehler gemacht, und wollen es nicht zugeben.

Ich habe nur noch 4 Tage Zeit bevor es zum Gericht weitergeleitet werden soll und möchte jetzt erstmal nicht direkt zum Anwalt laufen, wenn ich das gar nicht muss, deshalb brauche ich Eure versierte Hilfe. Habt ihr da ein paar nützliche Paragraphen? 

Vielen lieben Dank schon mal im Vorraus!!!



franneck1989  19.06.2015, 09:52

Also, kurz und bündig: Wenn die Forderung aus 2011 oder früher stammt, ist die defintiv verjährt (es sei denn, es wurde noch im Dezember ein Mahnbescheid erwirkt, oder du hast bereits Teilzahlungen o.ä. geleistet). Da ist es auch egal, ob der Vertrag damals wirksam zustande kam und ob es sich um Stromschulden handelt.

Ich würde an deiner Stelle schriftlich widersprechen, dass du einen solchen Vertrag geschlossen hast, und vorsorglich die "Einrede der Verjährung" erklären.

Falls die noch einen Mahnbescheid erlassen: Unbedingt widersprechen!

Das Thema Vattenfall dürfte danach aber für dich gegessen sein, aber es gibt ja genug andere Anbieter

Vattenfall wird sich an die Person halten, welche als Kunde registriert war. Vermutlich bist Du diese Person.

Der Mietvertrag bezieht sich lediglich auf die Wohnung.

Auch Bringschulden (das sind übrigens fast alle Arten von Schulden...) unterliegen der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren.

Alle Forderungen vor dem 1.1.12 sind mit dem 1.1.15 verjährt.

Schreib eine Einrede der Verjährung zurück.

Wenn Du damals nicht Vertragsnehmer warst, dann kann Dir eh keine Rechnung gestellt werden.

Trotz mehrmaligem Widerruf und der Erklärung niemals Hauptmieter/Vertragspartner gewesen zu sein, pochen sie auf Ihre Forderung.

Nun so einfach wie die anderen User sehe ich die Sache nicht.

Ein Stromvertrag kommt auch durch konkludente Handlung, z.B. dem Betätigen eines Lichtschalters zustande. 

Die Frage ist nun, ab welchem Zeitpunkt Vattenfall Dir gegenüber die Stromkosten berechnet? 

Wenn z.b. die Hauptmieterin/Vertragspartnerin von Vattenfall vor Dir ausgezogen ist und sie den Stromlieferungsvertrag gekündigt hast, Du aber weiterhin in der Wohnung gewohnt hast, also den Strom auch verbraucht hast, dann wärst Du durch die oben beschriebene Handlung die Vertragspartnerin von Vattenfall.

Man sagte mir Stromkosten wären eine "Bringschuld" die nicht verjährt.

So nicht richtig! Allerdings gibt es bezüglich der Berechnung der Verjährungsfrist bei den Stromkosten eine Besonderheit, sie beginnt nämlich erst ab Rechnungsstellung und nicht ab Leistungserbringung! Dieses Prodzedere ist zwar umstritten, allerdings gibt es hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/stromkosten-und-verjaehrung_042165.html

Sollte Vattenfall einen Mahnbescheid erlassen, rate ich Dir dennoch erst mal Widerspruch einzulegen. Dann muß Vattenfall nämlich vor Gericht den Anspruch nachweisen und begründen. Evtl. kann dann ein von Dir beauftragter Rechtsanwalt auch Einsicht in die Akten der Hausverwaltung nehmen.

Du musst wissen, ob du mit Vattenfall einen Stromliefervertrag abgeschlossen hattest, demnach Strom bezogen hast. Nur wenn dem so ist, kann eine Forderung geltend gemacht werden, insofern du nicht alles bezahlt  hast.  Wenn die angeblichen Schulden älter als drei Jahre sind, ist die Forderung verjährt und nicht mehr zu leisten.

albatros  19.06.2015, 10:03

Les grad noch deinen Kommentar. Es gibt keinen gültigen Vertrag mit dir, außerdem ist die Forderung verjährt. Eine Unverjährbarkeit für Stromschulden gibt es nicht. Es ist ein letzter Versuch, dir dein Geld abzuknöpfen. Die Drohung mit dem Gericht ist heiße Luft. Trotzdem einem evtl. Mahnbescheid fristgerecht widersprechen.

Teile Vattenfall schriftlich per Einwurfeinschreiben inhaltlich die vorstehenden Fakten mit, dann dürfte Ruhe sein.