Vaterschaftsanerkennung auflösen?

Odenwald69  08.11.2020, 17:08

und vorher hast du auf IHREN Wunsch die Vaterschaft anerkannt ?

Maleinefrage296 
Fragesteller
 08.11.2020, 17:11

Das war eine gemeinsame Entscheidung sie anzuerkennen und ich ihn als Sohn sehe und auch ihm gegenüber rechtlich verantwortlich sein wollte Unterhalt Versicherung u.s.w.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wer gesetzlich als Vater gilt, weil er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder die Vaterschaft anerkannt hat  (§ 1600 BGB), kann die Vaterschaft gerichtlich anfechten (Vaterschaftsanfechtungsklage oder kurz Vaterschaftsklage). Dies muss  innerhalb von zwei Jahren geschehen, nachdem von Umständen  Kenntnis erlangt wurde, die gegen eine Vaterschaft sprechen. Allerdings muss vor Gericht schlüssig dargelegt werden, warum die Vaterschaft angezweifelt wird.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/wann-eine-vaterschaftsanfechtung-sinn-macht/07/

So mal eben zwischen Tür und Angel kannst du die Vaterschaft nicht "zurück geben" oder anfechten wie einen Kaufvertrag.

Geh zum Anwalt und lasse dich beraten. Mach mit der Mutter und dem Kind einen gerichtsfesten Test, sagt, du hättest nicht gewusst, dass es noch einen Kandidaten gibt der in Frage kommt... Aber besprecht diese "Lüge" vorab mit dem Anwalt.

Maleinefrage296 
Fragesteller
 08.11.2020, 17:18

Ich danke dir für diese Antwort.
aber eine Lüge sollte keine Grundlage sein.

Wenn das nur unter solchen Umständen geht werde ich darauf verzichten.

das wäre der Sache nicht gerecht.

trotzdem herzlichen Dank

Kessie1  08.11.2020, 17:20
@Maleinefrage296

Damit bleibst du unterhaltsverpflichtet und das und ist erbberechtigt! Sprich dringend mit einem Anwalt! Was ist mit dem tatsächlichen Vater? Hat der keine Rechte? So habt ihr das Ganze doch offensichtlich auf einer Lüge aufgebaut. Und das Ende wird sein: du hast ein Kind, welches du in Zukunft wohl dann nicht wirklich zu sehen bekommst, hast evtl. auch gar kein Interesse daran. Darfst aber Mutter und Kind finanzieren...

Maleinefrage296 
Fragesteller
 08.11.2020, 17:29
@Kessie1

Warum auf eine Lüge aufgebaut?
Man muss nicht der biologische Vater sein um die Vaterschaft anzuerkennen!

Ich würde selbstverständlich ihn sehr gerne weiterhin sehen, ich sehe und liebe ihn wie meinen eigenen Sohn das steht außer Frage!

ich bin gerne bereit Unterhalt zu leisten ich habe die Vaterschaft ja nicht aus jux und dollerei unterschrieben ich wusste was meine Rechte und auch Pflichten sind.

Sie hat mich darum gebeten sie rückgängig zu machen ohne ihre Beweggründe mir zu nennen.!

Der biologische Vater hat ab der Schwangerschaft bis zum heutigen Tag geäußert kein Interesse zu haben und auch in Zukunft nichts mit ihm zu tun haben zu wollen

Kessie1  08.11.2020, 17:39
@Maleinefrage296

Wenn sich alle Drei einig waren und der leibliche Vater wahrscheinlich heilfroh war, dass er aus der Nummer raus ist, dann war es im ersten Moment ja auch ok. ABER: was wenn das Kind es selbst später herausfindet oder man es ihm sagt? Dann hat der leibliche Vater ein Problem!

Aber letztendlich müsst ihr machen was ihr für richtig haltet. Und wenn du weiter der Vater sein willst, dann schlage ihr Ansinnen aus.

ABER: auch sie kann eine Vaterschaftsanfechtungsklage führen. Und offenbar hat sie ja auch kein Interesse mehr daran, dass du den Vater spielst. Also wird sie dich (vermutet) eh versuchen aus dem Leben des Kindes zu kicken. Wobei sie natürlich dann auch die gesicherten Unterhaltsansprüche verliert. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für sich selbst. Aber vielleicht ist es ihr auch egal woher das Geld kommt...

Deine Beweggründe mögen ja von Herzen kommen. Ihr Ansinnen macht aber nur aus negativer Betrachtung Sinn.

Maleinefrage296 
Fragesteller
 08.11.2020, 17:42
@Kessie1

Der Grundsatz deines letzten Kommentars ist vollkommen richtig.
dann muss sie es halt anfechten.

Nachfrage: der letzte Satz „ihr Ansinnen „ kannst du mir diesen erläutern bitte?

Kessie1  08.11.2020, 17:45
@Maleinefrage296

Ihr Ansinnen ist es doch, dass du die Vaterschaft jetzt wieder aufgibst. Aus welchem Grund sollte sie das wollen? So weiß sie doch, dass du dich kümmern willst, du dem Kind unterhaltsverpflichtet bist und ihr ggf. auch Betreuungsunterhalt schuldest. Also warum diese Meinung nun von ihr? Meine Vermutung: es steckt also was dahinter was ich eh nicht abschätzen kann. Du kennst sie allerdings und hättest ggf. eine Vermutung. Möchte sie dich endgültig aus dem Leben streichen? So hängst du ja wegen des Kindes die nächsten Jahren drin in ihrem Leben. Vielleicht gemeinsames Sorgerecht noch dazu und du hast jegliches Mitspracherecht wegen des Kindes. Und das will sie offenbar auf gar keinen Fall!

Maleinefrage296 
Fragesteller
 08.11.2020, 17:51
@Kessie1

Es ging nur um finanzielle Absicherung : erbrechtlich Unterhalt und Notfallhilfe wenn etwas ist.

Sie hat das alleinige Sorgerecht und ich vermute Sie möchte nicht das ich eine Rolle in seinem Leben noch spiele.

Ich erlaube mir anzumerken ich habe immer gut gehandelt und wir haben uns nur mit Meinungsverschiedenheiten gestritten und daraus resultiert die Trennung .

Kessie1  08.11.2020, 17:54
@Maleinefrage296

Und dennoch willst du fröhlich weiter zahlen? Du wirst doch eh abgeschoben! Ich kann dir wirklich nur den guten Rat geben: geht zum Anwalt, geh auf ihren Vorschlag ein und versucht das Ganze irgendwie vom Tisch zu kriegen! Du wirst sonst eh nicht glücklich mit der Situation, da sie dir jegliches Recht am Kind vorenthalten wird und du nur noch der Zahlemann bist. Es ist bitter die ganze Sache, aber du solltest jetzt nur noch an dich denken!!!

Maleinefrage296 
Fragesteller
 08.11.2020, 17:59
@Kessie1

Ich kann dich verstehen und danke dir.

meine persönliche Ambitionen sind nur das es ihm finanziell gut geht das hat er verdient.

Kessie1  08.11.2020, 18:07
@Maleinefrage296

Ich finde das ja auch sehr bewundernswert. Aber sie dürfte schon einen finden der das garantiert... Ich weiß ja nicht wie lange du schon für das Kind sorgst. Und die emotionale Bindung ist auch da, wenn man nicht der leibliche Vater ist. Es wird dir in der Seele weh tun, aber sie wird eh dafür sorgen dir weh zu tun. Und da bleibt eben nur der Rat, dass du dich finanziell gänzlich wieder aus der "Affäre" ziehst. Lege ein Sparbuch für das Kind an und schenke es ihm zum 18.ten Geburtstag. Schreibe vielleicht auch die Geschichte dazu auf. Aber zur Zeit kann ich dir persönlich nichts anderes raten. Die Entscheidung triffst letztendlich du. Oder sie, falls du dich quer stellst...

dann würde ich es so stehen lassen wie es ist.. warum jetzt ein Hüh und hot, und schon mal Garnicht nach einem Monat.

und hat man mal an das Kind gedacht ??

Wenn das Kind mal ein Eltern Teil verliert das ja mal wegen Unfall oder Corna wie auch immer passieren kann dürft ihr euch mit dem Vormundschaftsgericht rumstreiten wegen jeder Kleinigkeit.