Urintest und mpu trotz Einstellung des Verfahrens?

2 Antworten

Hallo Guten123,

zum einen musst du zwischen dem strafrechtlichen Verfahren und dem verwaltungsrechtlichen (Führerscheinstelle) unterscheiden, denn diese laufen getrennt voneinander.

Zum anderen: Das Strafverfahren wurde "eingestellt", das bedeutet nicht das du freigesprochen wurdest... ;-)

Durch deine Aussage hast du dich selbst belastet (für die Zukunft merken: NIEMALS etwas bei der Polizei aussagen, da dies immer gegen dich verwendet wird!) und somit sind bei der FSSt. Zweifel an deiner Fahreignung entstanden, die du nun ausräumen musst, bevor du eine Fahrerlaubnis erhalten kannst.

Ich gehe nun davon aus das du bei der Polizei regelmäßigen Konsum zugegeben hast (ansonsten wäre ein FÄG vorgeschaltet worden), somit bleibt dir nur, dich gründlich auf die MPU vorzubereiten.

Ob du dabei wirklich ein Jahr AN sammeln musst, oder ob auch 6 Monate (für die MPU) reichen, hängt vom Tiefegrad deiner Drogenproblematik ab....

Wende dich am besten an einen VP der dir bei der Vorbereitung hilft, oder schau mal in eins der MPU-Foren im Netz, dort erhältst du ebenfalls Hilfe.

Gruß Nancy

das ist aber vollig normal. Neue Gesetze. Wenn Du -egal wie- wegen BTM Anzeige laufen hattest, wollen sie Nachweise,UK o,ä. Mache es und danach fährst Du Auto. Aber Finger weg von Drogen, LG