Ärztliches Gutachten wegen Cannabis nach problemloser Einstellung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antworten hier sind teilweise wieder haarsträubender Unfug. Das Einstellen des Verfahrens auf der Strafgesetzebene, hat NICHTS mit der Führerscheinstelle (FST) zu tun. Zum Glück scheinst Du schon etwas informiert und deswegen misstrauisch zu sein.

So zählt der Entzug der Fahrerlaubnis nicht als eine "Strafe" nach dem StGB sondern als "Gefahrenabwehr" im StGB, also salopp gesagt: damit Drogis nicht den Straßenverkehr gefährden.

Aus eigener und tausendfacher anderer Erfahrung kann ich sagen, dass so etwas fast immer an die FST weitergeleitet wird. Zusätzlich kommt es darauf an, was Du über deinen Konsum bei den Polizisten angegeben hast, die Dich kontrolliert haben. Wenn deine Aussagen auf regelmäßigen Konsum hinweisen, kann es sein, dass sie gleich ein MPU-Gutachten fordern mit allem drum und dran, dann solltest Du allerdings sofort zum Anwalt und das Ganze anfechten (mit sehr hohen Erfolgchancen). Ansonsten wird oft ein äG (ärztliches Gutachten) angefordert um dein Konsummuster zu prüfen. Wenn das gut für Dich ausfällt, verlierst Du deine Fahrerlaubnis nicht.

Du tust gut daran, seit 3 Monaten clean zu sein. Zur Sicherheit würde ich noch mind. 3 Monate warten (die Mühlen der Behörden sind teilweise ultra langsam). Das Anfragen bei der FST wie es von aXXLJ vorgeschlagen wurde, halte ich für absolut sinnvoll, aber besser erst nach den weiteren 3 Monaten.

Ein Beispiel, allerdings mit einer anderen Substanz:

Wurde erwischt mit 50 mg MDMA (als Fußgänger), erst nach 6 Monaten wurde die MPU aus dem Nichtz angeordnet. (Bei "harten" Drogen sind sie nicht zimperlich)

Schöne Grüße

Moe

edit: "sondern als "Gefahrenabwehr" im StVG/FEV"

Danke für deine Antwort. Das hört sich für mich auch endlich mal plausibel an, da die antworten zb von Kerosine nicht dem entsprechen was ich im Internet dazu gefunden habe. Ich habe bei der Polizei keine Konsumangsben gemacht ausser dass wir bei dem schönen Wetter es mal probieren wollten... und sie hatten uns ja auch nicht beim Konsum erwischt sondern beim Besitz.

Ich denke ich werde nun noch ca. 6 Monate auf den Konsum verzichten um sicher zu gehen und dann vllt mal da anrufen ob dort etwas vorliegt. So bin ich glaube ich auf der sicheren Seite und das äG wäre auch kein Thema ausser die paar hundert Euro. Ich hoffe einfach,dass nicht direkt eine MPU angeordnet wird und ich mich an einen Anwalt wenden muss.

Danke und Liebe Grüße

@waffelino122000

Sehr gerne und Vielen Dank für das Markieren als hilfreichste Antwort!

"Ich habe bei der Polizei keine Konsumangaben gemacht ausser dass wir bei dem schönen Wetter es mal probieren wollten"

Klingt gut, dann bin ich sehr zuversichtlich, dass höchstens ein äG angefordert wird.

Deine weiteren Schritte hören sich auch ideal an! Viel Glück ^^

Liebe Grüße

PS: Schreib gerne wie es ausgegangen ist. Dann können wir unsere empirischen Daten verbessern :D

Wenn ich meine Empfehlung ausspreche, erhalte ich in aller Regel Antwort, dass man Angst habe, schlafende Hunde zu wecken.

Meine Empfehlung: Auf der Führerscheinstelle anrufen und einfach nachfragen, ob ein Verfahren anhängig ist.

Die Führerscheinstelle wird nicht von sich aus nachforschen, ob gegen die anrufende Person etwas vorliegt (das ist auch nicht ihr Auftrag). Sie reagiert nur dann, wenn sie entsprechenden Bescheid bekommen hat.

Noch besser als anrufen ist, persönlich in der Behörde nachzufragen. Aber dafür muss ernsthaftes Interesse von Seiten des Fragestellers an der Sache vorhanden sein.

Danke erstmal für die Antwort Also ich soll nachfragen ob dort ein Verfahren wegen Cannabis vorliegt oder soll ich einfach nur im Allgemeinen Fragen ob etwas gegen mich vorliegt? Ich weis nicht genau wie ich das fomulieren könnte. Kannst du mir da evtl helfen? Und du bist sicher,dass wenn ich dort aneufe und nachfrage nicht nachgeforscht wird? Ich meine die werden ja sicher nicht sagen ja wir haben hier was vorliegen machen sie sich suf etwas gefasst oder so

@waffelino122000

"Hallo, mein Name ist waffelino122000,
spreche ich mit dem Sachbearbeiter für Führerscheinfragen in Fahreignung-Zweifelsfällen?
Meine Daten sind (Name, Anschrift, Geburtsdatum)...
Würden sie mir bitte mitteilen, ob ein Verfahren gegen mich aufgrund von Fahreignungszweifeln anhängig ist?
.............................................................................................

Vielen Dank! Ihnen einen schönen Tag noch.

@aXXLJ

Was kann passieren?
a) Der Sachbearbeiter kann verneinen, dass ein Verfahren anhängig ist.

b) Der Sachbearbeiter kann bejahen, dass ein Verfahren anhängig ist.

@aXXLJ

Okay super danke die ich mache das glaube ich mal

Ich hätte auch kein problem direkt beinder stelle nachzufragen allerdings wüsste ich nicht wen ich dort ansprechen könnte.

ich würde da nicht anrufen. am ende weckt man noch schlafende hunde.

@Tyldu

Lesen der Kommentare ist mitunter hilfreich für das Gesamtverständnis.

@aXXLJ

ne wollte dich ja nur etwas ärgern weils direkt der anfang deiner antwort ist.

@Tyldu

Na toll was denn jetzt.

Ergänzen sollte man, dass es teilweise ewig dauern kann (bis zu 6+ Monaten) bis dein "Fall" an die Führerscheinstelle weitergegeben wird. Das heißt, wenn Du jetzt anrufst und sie nichts vorliegen haben, dann heißt das nicht dass sie nicht in 3 Monaten eventuell etwas auf dem Tisch haben.

Die sicherste Variante wäre theoretisch, ein Jahr komplett auf Cannabis zu verzichten und wenn dann noch nichts gekommen ist, dann wird zu 99,9% nichts mehr von der Führerscheinstelle kommen.

@TheDarkLight

Es besteht ebenso auf die Option, auf den Lappen und das Führen eines KFZ zu verzichten. Wieviel Geld-Ersparnis dabei rum kommt, und wieviel man/frau/mensch davon in Cannabis investieren könnte, ohne Lappen-Verlustängste zu entwickeln, darf sich jeder mehr oder weniger Beteiligte gerne mal zusammenrechnen.

Nein, da passiert nichts mehr. Aus verschiedenen Gründen.

und wie wären?

@Kerosine

aber ich wurde doch angeklagt wegen besitz von cannabis also habe ich gegen 29btmg vertoßen also bin ich doch schuldig? und Die behörde ordnet auch oft bei cannabis so etwas an

@Kerosine

Die Einstellung des Verfahrens heißt ja nicht das man unschuldig ist sondern es wird halt eingestellt, weil es einfach zu geringfügig war

@waffelino122000

Solange nicht bewiesen wurde, dass du schuldig bist, bist du unschuldig...

@Kerosine

ja aber die Tatsache , dass ich Cannabis besessen habe es bei mir festgestellt wurde ist doch der Beweis?

@Kerosine

Es wurde aber etwas bei ihm gefunden und ein Verfahren eröffnet. Da er nicht schreibt, wie das Verfahren eingestellt wurde, kann man ihm auch nicht wirklich weiterhelfen. Da ginge es halt von "bewiesener Unschuld" bis zur "Einstellung wegen Geringfügigkeit". Beim letzteren wäre man mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Schuldig befunden worden, es wäre aber zu aufwändig, das Verfahren weiter zu betreiben.

Es kann durchaus sein, dass die Fahrerlaubnisbehörde bereits Bescheid weiss. Der Umstand, dass er zu diesem Zeitpunkt bereits ein Fahrverbot hat, lässt die Möglichkeit zu, dass jetzt genauer nachgeschaut wird, ob er noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

@Drizzt1977

Im brief steht nicht warum sondern nur gemäß 170 abs 2. Nicht wegen gerüngifügigkeit oder bewiesener undschuld etc. Das fahrverbot war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und war zu der Zeit aktiv wo ich erwischt wurde

@Drizzt1977

Ich gehe aber davon aus das es aufgrund von geringfügigkeit eingestelöt wurde. Aber wie du sagtest wäre ich in dem fall sehr wohl schuldig

@Drizzt1977

Ich bin sogar noch in der Probezeit und musste auch ein Aufbauseminar machen welches ich schon hinter mir habe

@waffelino122000

170, Abs. 2 heißt übrigens: "Nicht genug Beweise".

Geringfügigkeit ist 153 oder 153a.

@Kerosine

Ok also heist das im Umkehrschluss das ich nicht schuldig bin?

@Kerosine

Kann das denn dann trotzdem an die behörde geschickt werden?

@waffelino122000

Du bist sowieso nicht schuldig!!!! Solange du nicht verurteilt bist, bist du nicht schuldig!

@waffelino122000
Kann das denn dann trotzdem an die behörde geschickt werden?

Nein! Das wäre Verleumdung

@Kerosine

okay das ist gut zu hören, das heißt ja das nichts kommen wird. Ich bleibe trotzdem mal auf der sicheren Seite und konsumiere weitere Monate nicht. danke:)

@waffelino122000

Zunächst einmal, weil der Besitz nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stattgefunden hat. Weiter ist nur der Besitz festgestellt worden, sprich du standest zu dem Zeitpunkt (zumindest Augenscheinlich) nicht unter Drogeneinfluss heißt die Führerscheinbehörde hat erstmal keinen Grund anzunehmen, dass du das Zeug konsumiert hast. Außerdem sind Behörden üblicherweise faul, wenn sie nicht gerade etwas akut auf den Tisch bekommen forscht da nur selten einer irgendwo aus reinem Verdacht nach.

@xNevan

Okay, aber trotzdem kann ich ja nicht 100% davon ausgehen das nichts kommt weil auch wenn es unwahrscheinlich ist eine kleine möglichkeit ist da

@waffelino122000

nein sicher sein kannst du dir nicht zu 100 %. aber bei der geringen Wahrscheinlichkeit solltest dich nicht verrückt machen.

@kerosine Bitte aufhören, solche Falschinformationen zu verbreiten ! Danke.

@TheDarkLight

Cannabis ist nicht XTC😉

Und wenn du nicht verurteilt wurdest, hättest du die MPU vmtl auch anfechten können

@Kerosine

Das Problem bei mir damals war, dass ich den Konsum, Kauf etc. zugegeben habe aus völliger Naivität/Dummheit und einer Prise Rausch (wahrscheinlich hätte ich trotzdem noch mit einem Anwalt etwas erreichen können, aber naja...).

Da liegt auch hier der Hase im Pfeffer. Es kommt vor allem darauf an ob irgendwelche Aussagen zu den eigenen Konsumgewohnheiten gemacht wurden (und natürlich auf die Cannabismenge), weswegen meine Antwort an den Fragensteller auch fragwürdig ist. Man wird sicherlich nicht "fast immer" mit einem äG etc. rechnen müssen. Mein Fehler. Aber so wie Du es formulierst ("Nein, da passiert nichts mehr.") ist das auch nicht richtig ^^

Zumal die von mir kritisierte Kernaussage "Und wenn Du nicht verurteilt wurdest..." sowieso immer noch einfach nicht wahr ist, weil StGB ≠ StVG, FEV (egal ob bei Cannabis, XTC etc.)

Ich wurde übrigens nicht verurteilt.

Peace

@TheDarkLight

Ja, da hast du natürlich recht. Ich hatte mehr versucht, den FS von der Panik runter zu bekommen

Hallo

Ich denke nicht wenn es Fallengelassen wurde. Aber es war ja auch nur ein Grinder...

Naja in dem Grinder waren ja auch noch Kräuter

@cekoceko

stimmt, jedoch eine sehr kleine Menge, denn dort passt nicht viel rein

@T8P4Q

Da kann ich dir nur zustimmen. In der Frage schrieb er dass es nur 0,8g waren und alles unter 6g fällt in den meisten Bundesländern unter die Eigenbedarfsgrenze und wird strafrechtlich nicht weiter verfolgt.

@cekoceko

Es geht mir aber auch in erster Linie nicht darum warum es nun eingestellt wurde sondern wie es mit der Führerscheinstelle aussieht

@waffelino122000

Ja, kenne mich damit nicht wirklich aus weil ich selbst keinen Führerschein habe.

"dass es eingestellt wurde und mein Crusher eingezogen wird"

Haha, typische Intelligenz der Polizei/Staatsanwaltschaft :D

Wurde mal mit ner Wunderschönen Glasbong und Gras Erwischt. "Also die darfst du auf jeden Fall behalten, das fällt nicht unter unser Einsatzgebiet" meinte der Polizist grinsend (durfte ich auch)