unzufrieden bzw falsches gutachten?

5 Antworten

Niko:

Das Gutachten ist nach deiner Meinung unvollständig, weil der Gutachter nicht alle Schäden berücksichtigt hat.

Was hindert dich daran, ihn freundlich aufzufordern, eine für dich kostenfreie Korrektur (Nachtrag genannt) vorzunehmen?

Du teilst dem Gutachter mit, er soll ein Nachgutachten machen da er nicht alles berücksichtigt hat. Der Auftraggeber oder die gegnerische Versicherung zahlt das.

Du hast ihn beauftragt - er hat begutachtet.

Also ist die Zahlung fällig , da Auftrag ausgeführt.

Kündigungsgründe gibt es nicht.

Auftraggeber = Rechnungsempfänger - also bezahlst Du ohne wenn und aber.