Unvergütetes Praktikum obwohl es länger als 3 Monate geht?

Kuddel321  10.09.2020, 22:37

Warum machst du überhaupt ein 3-wöchiges Praktikum?

Welches Geld hast du schriftlich vereinbart?

Was kommt nach dem Praktikum?

Mindestloehner 
Fragesteller
 10.09.2020, 22:45

Ich will in den 3 MONATEN etwas Erfahrung sammeln.

Es wurde gesagt dass es keine Vergütung gibt.

Mein Studium.

Kuddel321  10.09.2020, 22:50

Warum dann keinen Arbeitsvertrag gemacht zum Erfahrung sammeln?

Verstehe die Frage nicht richtig. Du kannst nicht erst zustimmen kostenlos Erfahrungen zu sammeln und jetzt ändern.

Mindestloehner 
Fragesteller
 10.09.2020, 22:51

ich hab einen Praktikumsvertrag und will es nicht ändern, sondern nur wissen wie die Rechtslage ist. Da ich per se länger als 3 Monate Praktikum mache, aber eben mit einer Auszeit.

2 Antworten

Du hast sowieso Anspruch auf Bezahlung des Praktikums!

Erstens:

Aber wie verhält sich das wenn innerhalb des Praktikums das Unternehmen 3 Wochen Betriebsferien hat (im Praktikumsvertrag festgehalten) und das Praktikum 3 Monate + 3 Wochen geht.

Dann dauert das Praktikum länger als 3 Monate! Dass in den vereinbarten 3 Monaten + 3 Wochen Betriebsferien von 3 Wochen liegen, ändert nichts daran, dass das Praktikum länger als 3 Monate dauert - nämlich 3 Monate und 3 Wochen!

Das Mindestlohngesetz MiLoG sagt in § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 1 nichts davon, dass bei der Berechnung der Dauer des Praktikums Urlaubszeiten nicht zu berücksichtigen seien.

Damit wäre diese Voraussetzung - wenn es denn überhaupt eine wäre! - erfüllt.

Habe ich als Praktikant dann schon Anspruch auf eine Vergütung mit Mindestlohn?

Du hast sowieso Anspruch auf Bezahlung zumindest in Höhe des Mindestlohns für die gesamte Praktikumszeit!

In einem Kommentar sagst Du, dass Du das Praktikum machst, um "etwas Erfahrung" zu sammeln.

Wenn es sich also um ein freiwilliges Praktikum handelt - das also nicht vorgeschrieben ist im Rahmen einer Ausbildung - und es (als freiwilliges Praktikum) außerdem nicht der Berufsorientierung dient (das schließe ich aus Deiner Formulierung "etwas Erfahrung sammeln"), dann hast Du Anspruch auf Bezahlung von Anfang an; dieser Anspruch besteht selbst dann, wenn vertraglich eine Vergütung ausgeschlossen worden sein sollte!

Denn das von Dir beschriebene Praktikum gehört nicht zu denjenigen Praktika, für die nach dem MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 1 Satz 1 mit den Nummern 1 - 4 kein Anspruch auf Bezahlung besteht!

Das Praktikum geht doch gar nicht länger als 3 Monate.

Du machst daraus offenbar z.B. 1x2 Monate und 1x 1 Monat mit einer Auszeit dazwischen. Wo siehst du da mehr als 3 Monate?

Wenn du 40 Fahrstunden brauchst, suchst du ja auch nicht nach Tagen, die 40 Stunden haben und die es bekanntlich nicht gibt. Meiner Meinung nach versuchst du etwas zu konstruieren, was gar nicht gegeben ist.

Auszeit ist Auszeit und kein Praktikum (sonst könntest du es ja mit einer Auszeit von 3 Monaten auch "gar nicht machen" und trotzdem haben....)

Mindestloehner 
Fragesteller
 10.09.2020, 22:58

Danke, war mir nur nicht sicher ob das auch so gehandhabt wird. Weil dieser Fall nirgends (zumindest wo ich geschaut habe) aufgegriffen wurde.

Kuddel321  10.09.2020, 22:59

Super Erklärung.

Eine Auszeit oder Unterbrechung zählt selbstverständlich NICHT, die Frage war nicht richtig mit Details gefüllt... sorry👨‍⚖

Familiengerd  11.09.2020, 17:23
Das Praktikum geht doch gar nicht länger als 3 Monate.

Doch!

Dass in den vereinbarten 3 Monaten + 3 Wochen Betriebsferien von 3 Wochen liegen, ändert nichts daran, dass das Praktikum länger als 3 Monate dauert - nämlich 3 Monate und 3 Wochen!

Bei der Berechnung der Dauer eines Arbeitsverhältnisses ziehst Du ja wohl auch nicht die Zeiten von Urlaub ab!