Praktikumsvertrag unterschrieben, Widerruf möglich?
Guten Abend,
Ich bin Studentin und habe heute mein freiwilliges Praktikum begonnen, welches für 3 Monate angesetzt ist. Der Vertrag lag mir erst heute vor und in der Situation habe ich direkt unterschrieben.
1) Allerdings ist dort nur die Rede von 5 Urlaubstagen, auf Nachfrage wurde mir gesagt man bekomme ja nur für einen ganzen Monat 2,5 Urlaubstage (und ich habe ja am 2.3. begonnen und nicht am 1.) - es kann doch nicht sein, dass wegen eines Tages der ganze Urlaub verfällt, oder?
2) war im Vorstellungsgespräch die Rede vom Mindestlohn, was jetzt nicht der Fall ist (bekomme die Hälfte ca.), weil das Praktikum bis Ende Mai geht, somit nicht ganze 3 Monate, weshalb mir der Mindestlohn nicht gezahlt werden muss (die Rechtslage war mir heute morgen nicht bekannt).
Ich komme mir jetzt natürlich ziemlich veräppelt vor. Könnte man den Vertrag theoretisch noch ändern, wenn ich das anspreche? Und stehen mir unabhängig davon nicht sowieso mehr Urlaubstage zu?
4 Antworten
Zu 1.: Nach § 5 Abs.:1 BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahreurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.Hier wird korrekt nach Gesetz gehandelt.
Zu 2.:Im § 22 Abs.:1 Punkt 2 und 3 des MiLoG ist die Rede von Praktika von bis zu drei Monaten.
Hier ist in dem entsprechenden Gesetz nirgends von einer Mindestdauer von vollen drei Monaten die Rede.
Wichtig ist die Unabdingbarkeit des Mindestlohns, wie in § 3 MiLOG beschrieben:
Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder
seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit
unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den
entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen
Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die
Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.
Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.
Nach § 5 Abs. 1 BUrlG erhält man Teilurlaub eben nur für jeden vollen Kalendermonat. Wer hatte denn die Idee mit dem Beginn am 2.3.?
Bzgl. des Mindestlohns spielt es keine Rolle, ob du am 1. oder am 2. angefangen hast.
Theoretisch kann man alles ändern. Im gegenseitigen Einverständnis sogar praktisch. Eine Widerrufsmöglichkeit sehe ich jedoch nicht.
Da sehe ich im Gegensatz zu dir ebenso wie alle mir bekannten Arbeitsrechtler keinerlei Interpretationsspielraum. Bis zu drei kann nur einschliesslich heissen.
Und stehen mir unabhängig davon nicht sowieso mehr Urlaubstage zu?
Der Mindesturlaub beträgt nach § 3 BUrlG 24 Werktage, was bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht.
Bei einem Anteil von 3/12 komme ich da auf exakt 5 Tage.
Jetzt weiß ichs, hätte ich gestern angefangen hätte ich 2,5 Tage mehr und den Mindestlohn. Super, oder?
Aber § 5 spricht von 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat, nicht des Mindesturlaubs. Der Jahresurlaub scheint in dem Betrieb eben 30 Tage zu sein. Wegen des vollen Monats sind die 5 Tage aber trotzdem korrekt.
ich denke schon dass es möglich ist,denn der vertrag unterliegt nicht dem besprochenen allerdings bist du auch selbst schuld da du ohne zu lesen unterschrieben hast
Naja ich habe es gelesen und dachte dann okay, anscheinend bekommt man doch keinen Mindestlohn. Erst jetzt nach dem googeln weiß ich warum
Das kommt darauf an, wie die Formulierung "bis zu drei Monaten" in § 22 (1) MiLoG gemeint ist. Wenn das "bis einschließlich" drei Monate bedeuten soll, ist der Tätigkeitsbeginn hier egal. Wenn die Beschäftigungsdauer allerdings "geringer als" drei (volle) Monate sein muss, entscheidet dieser eine Tag über Mindestlohn oder nicht.
Auf die Schnelle habe ich nichts genaues dazu gefunden, wie die Rechtsprechung diese Formulierung auslegt.