Unterschrift der Mitglieder bei Vereins Jahreshauptversammlung notwendig?

2 Antworten

Eine Anwesenheitsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben - auch für die Wirksamkeit der Beschlüsse oder das Stimmrecht ist sie unerheblich.

Sie dient lediglich als Beweis für den Vorstand, daß die Versammlung beschlußfähig war, sollte das von einem Mitglied später bestritten werden.

Daher ist es wichtig, daß sich die Anwesenden handschriftlich eintragen (zumindest müssen aber die Mitglieder eine vorgefertigte Liste bei Ihrem Namen eigenhändig unterschreiben) - in der Anwesenheitsliste sollten auch Gäste aufgenommen werden und es sollte protokolliert werden, wenn Mitglieder während der Versammlung den Raum verlassen.

Ansonsten wird die Anwesenheitsliste, wenn sie, wie in Deinem Fall vorgefertigt war und nur die anwesenden Mitglieder abgehakt wurden, grundsätzlich nicht als Beweis für die Beschlußfähigkeit anerkannt.

Den Paragraphen findest Du in Eurer Vereinssatzung.

Wenn darin ausdrücklich steht, daß sich jedes Mitglied in die Anwesenheitsliste mit Namen und Unterschrift eintragen muß, sind die Versammlung und die gefaßten Beschlüsse ungültig.