Unterschrift Bestätigung?

3 Antworten

Beglaubigung von Unterschriften

Gemäß § 34  des Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG können Behörden Unterschriften beglaubigen unter folgenden Voraussetzungen:

  • das zu unterschreibende Schriftstück wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, oder
  • bei einer anderen Stelle, wenn du rechtlich dazu verpflichtet bist es dort vorzulegen
  • es muss Schriftstück/Formular unterschrieben werden (lediglich die Beglaubigung das die Unterschrift echt ist erfolgt nicht)
  • es darf keine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB notwendig sein

Die Unterschrift sollte auch in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klar, wenn Zweifel bestehen?