Vereinbarungen per Mail gültig ohne Unterschrift?

3 Antworten

da eine Sanierung des Bades Vermietersache ist und nicht Mieter, soll er doch den Auftrag an die Firmen vergeben, dann ist definitiv klar, dass er Auftraggeber ist und somit die Rechnung bezahlen wird. Alles andere ist Quatsch weil du das gesamte Risiko trägst. Mail oder nicht Mai. Wenn er der Vermieter nicht bezahlen kann oder will, musst du das Geld einklagen und das kostet Geld, Zeit und Nerven. Da du keinen Mobilen Gegenwert hast (Kannst ja die Rohre, Fliessen und Keramik nicht einfach nehmen und wieder verkaufen, hast du ganz schlechte Karten. Also Vermieter soll Firmen beauftragen, die Firmen koordinieren mit dir die Termine und die Rechnung bekommt der Vermieter. SO und NICHT anders!!!

Grundsätzlich ist eine solche Willenserklärung nicht an die Schriftform gebunden. Dies kann allerdings durch entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag gefordert werden.

Wenn dahingehend keine vertragliche Klausel vorhanden ist, ist die Willenserklärung bindend.

Es stellt sich jedoch das Beweisproblem. Eine e-mail ist zwar als Beweis nicht vollkommen wertlos, aber kann aufgrund ihrer geringen Fälschungssicherheit relativ einfach in Zweifel gezogen werden.

Rechtlich ist diese E-Mail Bestätigung wertlos.

Wie kommst du darauf, eine Willenserklärung per e-mail sei wertlos. Sofern keine Schriftform vorgegeben ist, ist eine Willenserklärung per e-mail genauso bindend wie z.B. eine mündliche Willenserklärung.

Auch vor Gericht kann eine e-mail durchaus Beweiskraft erlangen. Um die e-mail in Zweifel zu ziehen, müsste der Vermieter im Streitfall vor Gericht eine Falschaussage machen. Das wäre eine Straftat. Ob er das dann wirklich riskiert, ist fraglich.

Im Übrigen gilt in Deutschland die Beweiswürdigung durch das Gericht. Das heisst, das Gericht kann die e-mail durchaus als Beweis zulassen, sofern sie von anderen Beweisen und Indizien gestützt wird.

@Interesierter

So ist es!

Man stelle sich nur mal vor, Max Mustermann fährt seinen PC hoch, lädt seine aktuellen Mails, und hat gerade seine Frauund seinen Sohn dabei, sowie seine Oma zu Gast und vielleicht noch den Gerichtsvollzieher, die alle auf den Bildschirm kucken.

Und da erscheint die Mail seines Vermieters. Wie wird ein Gericht wohl diese vier Zeugen und deren Aussage bewerten?

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Umgekehrt wäre eine Fälschung einer solchen Mail sicher als Urkundenfälschung strafbar - oder wäre das eine Fälschung von Beweismitteln?