Unterschrift bei Doppelname, nur ein Teil möglich?

2 Antworten

Nur im amtlichen Schriftverkehr ist der gesamte Name wichtig. In anderen Schreiben kann man unterschreiben, wie man es gewohnt ist.

ich meine nicht nur die Unterschrift selbst sondern auch ob der volle Doppelname unter dem Brief (gedruckt) stehen muß oder ob ein Teil reicht.

@verreisterNutzer

Nein. Ich habe auch einen Doppelnamen und als ich in einer Firma gearbeitet habe, in der fast nur englischsprachige Kunden waren, bin ich sogar gebeten worden, nur einen Teil meines Namens zu nutzen, weil die den ganzen niemals hätten aussprechen können. Dass ich diejenige war, die unterschrieben und den Inhalt zu verantworten hat, was ja eindeutig, auch wenn ich nur einen Teil meines Namens genutzt habe.

Ja, das muss sie, da die beiden Namen mit einem Bindestrich verbunden sind!