Unterschlagung oder Betrug und was kann ich tun?

3 Antworten

Der Grundtatbestand des Unterschlagung ist in § 246 StGB geregelt, der lautet: „Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

Die Sache wurde aber freiwillig überlassen. Also trifft es mMn nicht zu.

Was er jetzt schuldig ist, ist Zahlung. Und hier kommt es wohl drauf an, was überhaupt vereinbart wurde. Er ist ja sozusagen "Zwischenhändler".

Gruß S.

HfPol110  23.04.2022, 21:46

246 (2) ist einschlägig und wird sogar stärker bestraft.

Sirius66  23.04.2022, 22:15
@HfPol110

Naja, anvertraut. Aber explizit zum Verkauf! Dafür lag ja ein Auftrag vor. Er hat es nicht gegen den Willen des Eigentümers verkauft.

Es geht nicht ums Handy.. Es geht ja um das Geld dafür!

HfPol110  23.04.2022, 22:21
@Sirius66

Ja aber es heißt ja wer sich die Sache oder deren Sachwert aneignet. In der Definition bezüglich der Unterschlagung.

Und das ist ja nun mal der Sachwert.

Ich frage mich, ob hier Betrug oder Unterschlagung vorliegt...

Weder noch, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

... und was man jetzt tun kann?

Man kann die Zahlung einfordern oder einklagen.

http://iceolli.de/mahn/

https://www.online-mahnantrag.de/

HfPol110  23.04.2022, 20:43

Weshalb liegt keine Unterschlagung vor?

Ratefuchs007  23.04.2022, 20:45
@HfPol110

Weil er ihm das Handy selbst gegeben hat, also kann es keine Unterschlagung sein.

Und eine nicht erhaltene Zahlung muss man zivilrechtlich einfordern, dafür ist die Polizei nicht zuständig.

Answer1234567  23.04.2022, 20:51
@HfPol110

Weil die Grenzen für die strafrechtliche Einstufung relativ eng gesetzt sind. Wir haben das Thema vorletztes Jahr umfassend mit der Strafrechtsabteilung unserer Kanzlei für Forderungssachen durchgekaut. Die haben eine Strafbarkeit in unserem Fall klar verneint. Leider...

HfPol110  23.04.2022, 21:04
@Ratefuchs007

Genau das ist doch das Tatbestandsmerkmal einer anvertrauten Unterschlagung

siehe §246 (2). Also der Fall hier ist doch genau DER Fall für eine Unterschlagung.

Ist eine anvertraute Unterschlagung gem. 246 (2) StGB. Die Person macht sich strafbar.

Melden Sie sich bei der Polizei. Und bei einem Rechtsanwalt.

lg

Sirius66  23.04.2022, 22:16

Warum Rechtsanwalt, wenn es doch angeblich eine so klare Sache ist?

HfPol110  23.04.2022, 22:22
@Sirius66

Um das ganze Zivilrechtlich einzuklagen. Da kann die Polizei nicht helfen.

Sirius66  24.04.2022, 06:39
@HfPol110

Meine Rede .....

HfPol110  24.04.2022, 09:26
@Sirius66

Beim strafrechtlichen Teil, kann sie das aber sehr wohl. Ich würde aber eher aufs Revier gehen und das ganze anzeigen

Sirius66  24.04.2022, 10:53
@HfPol110

Ja, deine Meinung habe ich verstanden!