unterschied solidaritätsprinzip und subsidiaritätsprinzip sowie äquivalenzprinzip?

2 Antworten

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Subsidiaritätsprinzip= Das (....) in der kathol. Soziallehrer entwickelte Subsidiaritätsprinzip besagt 1. dass es gegen die Gerechtigkeit verstoße, "das. was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum Ende führen können, für die weitere und übergeordn. Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen", "weil jedweige Gesellschaftstätigkeit subsidär (ist): sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen" (päpstl. Enzyklika Quadragesimo anno von 1931).

Nach diesr Auffassung vedient Selbsthilfe vor Fremdhilfe den Vorzug, sollte die Sorge der Kinder für die Eltern der Hilfe der Gesellschaft für die alten Menschen vorrausgehen, sollten Gemeinden/ Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Träger der Sozialpolitik nicht durch Länder und Zentralstaat ihrer Aufgaben beraubt werden. 2. verlangt das Prinzip, dass die Gemeinschaft der Individuen und kleineren Gemeinschaften in den Stand setzt , sich möglichst weitgehend selbstverantwortl. zu verwirklichen. Das Subsidiaritätsprinzip soll die Entfaltung der person. Kräfte ermöglichen, Selbstbestimmung und- Verantwortung des Menschen in den ihn ungebenden Sozialbildern fördern.

Solidaritätsprinzip= ist als Gestaltungsprinzip für Staat; Gesellschaft und Wirtschaft in der Sozialphilosp. lange bekannt. In der Arbeiterbewegung, Genossenschaftswesen und an die Wirtschafts und Sozialphilosp. von H. Posch v.a. der kath. Soziallehre ist das Solidaritätsprinzip ideol. Eckpfleile. In der Sozialpolitik besagt es, dass die aus Übereinstimmung in den Lebenslagen und in den Lebensanschauungen resultierende durch Zusammengehörigkeitsgefühl und Interessenkonvergenz verstärkte, gruppen- bildende (Schicksals-) verbundenheit ein die Sozialordnung gestaltetes Prinzip ist bzw. sein soll. Die Bildung von Solidargemeinschaften zur Abwehr von Risiken und zum Ausgleich wirtschaftl. und soz. Schwäche, handle es sich um die relativ kleinen, berufsständischen Organistationen früherer Zeit, um die Versicherungsgemeinschaften der Arbeiter oder der Angestellten oder um die Staatsbürgerversorgung, geht von der Existenz von der Solidarität aus.

Teils entnommen aus : H. Lampert Sozialpolitik 1

Bloodyrainbow  06.07.2013, 03:50

Vielen Dank für´s Sternchen!

Den Unterschied zwischen Solidaritätsprinzip und Äquivalenzprinzip kann man sich gut an der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung klar machen:

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (Solidaritätsprinzip) zahlt man nur abhängig vom Einkommen. Auch wenn einer eine Familie hat, die mitversichert ist, zahlt er nicht mehr, als ein Alleinstehender mit gleichem Einkommen.

In der privaten Krankenversicherung (Äquivalenzprinzip) zahlt man für jeden Familienangehörigen einen eigenen Beitrag.

Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass der Staat bestimmte Aufgaben nur dann übernimmt, wenn sich keine Bürger finden, die das tun. Wenn z.B. eine Elterninitiative einen Kindergarten einrichtet, braucht die Gemeinde das nicht zu tun.