Versuchter Fahrraddiebstahl, was tun?

so siehts aus - (Versicherung, Fahrrad, Diebstahl)

6 Antworten

jein, kommt ganz drauf an.

Normalerweise ist, anders als einige glauben, das Fahrrad über die Hausratversicherung mit versichert. Sprich hier am Besten mit deiner Versicherung, ob das auch bei dir der Fall ist.

Ohne zusätzlichen Einschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung ist das Fahrrad tatsächlich durch die Hausratversicherung versichert gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie EINBRUCHdiebstahl inkl. Beraubung und Vandalismus. Aber: Versuchter "einfacher Diebstahl" ist nicht versichert. Beraubung liegt hier nicht vor. Und die übrigen versicherten Gefahren sind nur am Versicherungsort versichert, nicht jedoch in einer Abstellanlage am Bahnhof. Deine Antwort ist daher zwar neun bis zehn mal klug, aber leider nicht zielführend...

@suzisorglos

heißt also die Versicherung würde nicht zahlen?

Wenn die Schäden auf dem Bild alles sind, ist das Rad nicht unfahrbar. Ein paar neue Speichen rein, eventuell ein paar Höhen- und Seitenschläge ausgleichen und unter Umständen das Schutzblech austauschen, wenn es dich optisch stört, und das Rad ist wieder ok. Kostet bei einer netten Werkstatt vermutlich keine 50€.

Du sagst, du hättest Schäden am Rahmen. Reden wir von Rissen oder nur Lackschäden? Ich kann mir normal nicht vorstellen, dass ein Raddieb es so einfach schafft, einen Rahmen zu zerbrechen, falls doch, ist das Rad wirklich nicht mehr wirklich fahrbar, Lackschäden kann man aber beheben.

Ich meinte nur hinten das Schutzblech. Sorry mit der falschen Bezeichnung. Aber die Frage ist ja, ob ich das zahlen muss oder die Versicherung

@speedyMS

Davon hab ich wenig Ahnung, ich wollte nur betonen, dass es durchaus reparierbar ist (Schutzblech kann man auch einfach selbst wechseln).

Man könnte versuchen die Videoüberwachungsbänder des Bahnhofes zu bekommen (falls vorhande) um mögliche Anzeichen auf Personeneinwirkung festzustellen und daraus ein Personenbeschreibung abzuleiten. Diese Maßnahme ist sehr wirkend, weil bei einer Anzeige gegen unbekannt kannst du nur darauf warten das das Verfahren nach spätestens einem Monat fallen gelassen wird.

Nein. Das musst du unter Lebensrikio abhaken.

Würde das nicht als Konsequenz bedeuten, dass derjenige nicht gegen das Gesetz verstossen hat?

@speedyMS

Doch, natürlich hat der "Dieb" gegen das Gesetz verstoßen. Und machst du ihn ausfindig kannst du ihn auch anzeigen. Aber die Versicherung hat halt nichts damit zu tun.

Auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Und wie schon erwähnt ein ordentliches Schloss zu legen. Es gibt außerdem extra Versicherungen die diesen Schaden abdecken.

Weitere Infos zu Vandalismus findest du auch auf www.vandalismus-ratgeber.de